Title: Mietrecht – Eigenbedarfskündigung: Was bedeutet der Eigentümerwechsel für die Mieter?
Published: 18. Februar 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Mietrecht – Eigenbedarfskündigung: Was bedeutet der Eigentümerwechsel für die Mieter?

 Veröffentlicht am 18. Februar 20207. Februar 2024

In der heutigen Zeit wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die**
Mietpreise** steigen seit vielen Jahren stark an, was zu einer hohen Belastung für
Mieter führt. Gleichzeitig sind in der Vergangenheit auch die Kaufpreise von Wohnungen
bzw. Häusern deutlich gestiegen. Aus diesem Grund werden immer häufiger vermietete
Wohnungen **an einen neuen Eigentümer** verkauft.

Viele Mieter haben Angst vor einem **Eigentümerwechsel**, da sie einen neuen Vermieter
bekommen bzw. wegen** Eigenbedarf** gekündigt werden. Ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel
[Fachanwalt für Mietrecht](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/?output_format=md),
erkläre Ihnen daher im nachfolgenden Artikel, welche Konsequenzen ein Eigentümerwechsel
für Mieter und Vermieter einer Immobilie hat.

## Welche Konsequenzen hat ein Eigentümerwechsel für das bestehende Mietverhältnis?

Zahlreiche Mieter fürchten sich vor einem Wechsel des Eigentümers, da sie glauben,
dass damit auch das bestehende **Mietverhältnis** endet. Die Rechtsprechung in Deutschland
besagt jedoch, dass beim Verkauf einer vermieteten Immobilie das bestehende Mietverhältnis**
unberührt** bleibt.

Das bedeutet, dass Sie als Mieter einer Wohnung nach dem Eigentümerwechsel **keinen
neuen Mietvertrag** aushandeln müssen. Außerdem endet der bestehende Mietvertrag
nicht. Das bestehende Mietverhältnis läuft zu den festgelegten Konditionen einfach
weiter.

Der neue Vermieter kann ebenfalls nicht einfach die **Miete erhöhen**. Er muss sich
an die Bedingungen des bestehenden Mietvertrags halten. Häufig sind neue Eigentümer
aber sogar froh darüber, ein Objekt mit vermieteten Wohnungen zu kaufen, da sie 
sich dann nicht selbst um die aufwendige Vermietung kümmern müssen. Lassen Sie sich
als Mieter auf keinen Fall dazu überreden, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben.

## Unter welchen Voraussetzungen kann der neue Eigentümer den bestehenden Mietvertrag kündigen?

Grundsätzlich kann der neue Eigentümer den Mietvertrag kündigen, wenn Sie mit Ihren**
Mietzahlungen in Verzug** sind. Zahlen Sie pünktlich Ihre Miete, so ist eine Kündigung
wegen Eigenbedarf möglich. Eine Eigenbedarfskündigung ist jedoch nur zulässig, wenn
der neue Eigentümer die Wohnung

 * für sich
 * seine Familie
 * Haushaltsangehörige
 * oder Pflegepersonal benötigt.

In diesem Fall gelten jedoch die **gesetzlichen Kündigungsfristen**. Der Vermieter
kann Sie also nicht einfach von einem Tag auf den anderen aus der Wohnung werfen.

Eine **Eigenbedarfskündigung** ist übrigens unwirksam, wenn der Vermieter Sie als
Mieter einfach nur loswerden will. Außerdem können Sie nicht wegen Eigenbedarf gekündigt
werden, wenn im Haus eine gleichwertige Wohnung frei ist. Zudem muss der Vermieter
die Kündigung inhaltlich und formell korrekt veranlassen. So muss sie immer schriftlich
erfolgen und genaue Gründe enthalten, warum wegen Eigenbedarf gekündigt wird.

## Möglichkeiten für Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung

Wenn Sie als Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, sollten Sie diese
nicht einfach akzeptieren, sondern den Mieterschutzbund bzw. einen entsprechenden
Fachanwalt kontaktieren. Häufig enthalten die Kündigungen Fehler oder der neue Vermieter
erfüllt die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung nicht. Schon kleinere
Formfehler können dafür sorgen, dass Sie als Mieter die Kündigung anfechten können.
Lassen Sie die Kündigung also auf jeden Fall von einem Fachmann prüfen.

## Sind Sie verpflichtet, Kaufinteressenten in Ihre Wohnung zu lassen?

Steht ein Eigentümerwechsel an, so wollen mögliche **Kaufinteressenten** die Immobilie
und somit auch Ihre angemietete Wohnung besichtigen. Der Verkäufer bzw. Ihr Vermieter
muss eine Besichtigung **14 Tage** vor dem geplanten Termin ankündigen. Hat er diese
Frist eingehalten, so sind Sie verpflichtet, Kaufinteressenten in Ihre Wohnung zu
lassen. Vermieter bzw. Kaufinteressenten dürfen jedoch nicht beliebig Fotos von 
Ihrer Wohnung machen.
Übrigens können Sie selbst die Wohnung kaufen, die Sie bislang
als Mieter bewohnen. Auf diese Weise schützen Sie sich vor einer Eigenbedarfskündigung.
Sie haben jedoch** kein Vorkaufsrecht**. Der bisherige Eigentümer darf selbst entscheiden,
an wen er seine Immobilie bzw. Wohnung verkauft.

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[Mietrecht: 5 Fälle, in denen Sie als Vermieter fristlos kündigen dürfen](https://www.bohei-rae.de/5-faelle-vermieter-fristlos-kuendigen-duerfen/)

[Wohnungseigentumsrecht: Probleme für klamme Eigentümer](https://www.bohei-rae.de/wohnungseigentumsrecht-probleme-fuer-klamme-eigentuemer/)