Title: Was tun bei Eigenbedarfskündigung? Rechte und Optionen für Mieter und Vermieter
Author: RegioHelden
Published: 10. März 2025

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# Was tun bei Eigenbedarfskündigung? Rechte und Optionen für Mieter und Vermieter

 Veröffentlicht am 10. März 202510. März 2025

Ein Mietverhältnis kann nicht ohne Weiteres durch den Vermieter oder die Vermieterin
beendet werden. Solange die **vertraglich vereinbarten Pflichten** eingehalten werden,
ist eine Kündigung seitens des Vermieters bzw. der Vermieterin nur unter bestimmten
Voraussetzungen zulässig. Einer der häufigsten Gründe ist in diesem Zusammenhang
die Eigenbedarfskündigung. Doch nicht jede Eigenbedarfskündigung ist automatisch
rechtmäßig. Welche **Anforderungen** müssen erfüllt sein, welche Rechte ergeben 
sich für die betroffenen Parteien und unter welchen Umständen kann eine Kündigung
unwirksam sein?

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.bohei-rae.de/eigenbedarfskuendigung-rechte-optionen-mieter-vermieter/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was ist Eigenbedarf? Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen](https://www.bohei-rae.de/eigenbedarfskuendigung-rechte-optionen-mieter-vermieter/?output_format=md#eigenbedarf-voraussetzungen-rechtliche-grundlagen)
 3. [Rechte und Schutzmöglichkeiten für Mieter](https://www.bohei-rae.de/eigenbedarfskuendigung-rechte-optionen-mieter-vermieter/?output_format=md#rechte-schutzmoeglichkeiten-mieter)
 4. [Rechte und Pflichten für Vermieter bei Eigenbedarf](https://www.bohei-rae.de/eigenbedarfskuendigung-rechte-optionen-mieter-vermieter/?output_format=md#rechte-pflichten-vermieter-eigenbedarf)
 5. [Möglichkeiten zur Einigung: Lösungen außerhalb der Kündigung](https://www.bohei-rae.de/eigenbedarfskuendigung-rechte-optionen-mieter-vermieter/?output_format=md#moeglichkeiten-einigung-loesungen-ausserhalb-kuendigung)
 6. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.bohei-rae.de/eigenbedarfskuendigung-rechte-optionen-mieter-vermieter/?output_format=md#fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Eine Eigenbedarfskündigung ist nur gültig, wenn sie nachvollziehbar begründet
   wird und der Wohnraum für den Vermieter oder die Vermieterin selbst oder bestimmte
   nahe Angehörige benötigt wird.
 * Nicht jeder Eigenbedarf ist zulässig – entfernte Verwandte oder wirtschaftliche
   Interessen reichen oft nicht aus.
 * Formfehler oder fehlende Begründungen können die Kündigung unwirksam machen.
 * Mieter und Mieterinnen können sich wehren, etwa durch die Prüfung der Kündigung
   oder einen Härteeinwand bei unzumutbaren Folgen wie Krankheit oder hohem Alter.

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## Was ist Eigenbedarf? Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Ein Mietverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Vermieter oder
die Vermieterin beendet werden, wenn ein nachvollziehbarer und gesetzlich anerkannter
Eigenbedarf besteht. Dabei handelt es sich um eine **Kündigung**, die auf der Notwendigkeit
basiert, die betreffende **Wohnung** oder das Haus entweder **selbst zu nutzen**
oder sie einem **nahestehenden Familienmitglied** zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 10. Juli 2024 (Az. VIII ZR 
276/23) klargestellt, dass nur Personen als nahe Angehörige gelten, die vor Gericht
ein **Zeugnisverweigerungsrecht** hätten (§ 383 ZPO, § 52 StPO).

Personen, für die eine Eigenbedarfskündigung zulässig ist:

 * Eigentümer und Eigentümerinnen selbst
 * Geradlinige Verwandte: Eltern, Kinder, Enkel und Enkelinnen, Großeltern
 * Geschwister
 * Stiefkinder
 * Nichten und Neffen
 * Pflegepersonal und Haushaltshilfen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht

Personen, für die eine Eigenbedarfskündigung unzulässig ist:

 * Entfernte Verwandte: Patenkinder, Cousins und Cousinen, Großnichten/-neffen
 * Angehörige von Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen: deren Eltern oder Geschwister

Vermieter und Vermieterinnen müssen ein **berechtigtes Interesse nachweisen** und
genau darlegen, warum die Wohnung oder das Haus benötigt wird, insbesondere wenn**
weitere Immobilien vorhanden** sind.

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## Rechte und Schutzmöglichkeiten für Mieter

Eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf muss nicht zwangsläufig hingenommen werden.
Mieter und Mieterinnen haben in solchen Fällen verschiedene rechtliche Möglichkeiten,**
Widerspruch** einzulegen. Zum einen kann die **formelle Wirksamkeit der Kündigung**
überprüft werden. Ist beispielsweise der angegebene Eigenbedarf nicht ausreichend
begründet oder betrifft er **entfernte Verwandte** wie beispielsweise eine Cousine
des Vermieters, kann dieser Umstand zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung 
führen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, der Eigenbedarfskündigung unter Berufung
auf eine **unzumutbare soziale Härte** zu widersprechen. Dies kann etwa der Fall
sein, wenn ein Umzug **aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen** oder fehlender
Alternativen nicht zumutbar erscheint. In solchen Fällen sind die Interessen des
Mieters bzw. der Mieterin gegen die des Vermieters bzw. der Vermieterin abzuwägen,
wobei auch besondere persönliche oder wirtschaftliche Umstände eine Rolle spielen
können.

Ob eine soziale Härte tatsächlich gegeben ist, wird von den Gerichten gründlich 
geprüft. Allein ein **hohes Alter** oder der **langjährige Wohnsitz** begründen 
nicht immer einen Härtefall. Ebenso stellt ein ärztliches Attest, das aus gesundheitlichen
Gründen von einem Umzug abrät, nicht zwangsläufig eine ausreichende Grundlage dar.
Vielmehr ist in solchen Fällen ein **Sachverständigengutachten erforderlich** (BGH,
22.05.2019, Az. VIII ZR 167/17; VIII ZR 180/18).

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## Rechte und Pflichten für Vermieter bei Eigenbedarf

Ein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben,
die sich aus dem **Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)** ergeben. Eine rechtssichere Eigenbedarfskündigung
erfordert, wie bereits erwähnt, eine klare und **detaillierte Begründung**. Insbesondere
muss zweifelsfrei ersichtlich sein, für welche Person der Wohnraum benötigt wird.
Allgemeine oder **pauschale Angaben**, wonach der Vermieter bzw. die Vermieterin
selbst oder nahe Verwandte wie die Großeltern einziehen sollen, genügen nicht. Fehlerhafte
oder unzureichende Begründungen können dazu führen, dass die **Kündigung unwirksam**
ist.

Darüber hinaus sind die **gesetzlichen Kündigungsfristen** gemäß § 573c Abs. 1 BGB
zwingend einzuhalten. Diese richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses.

 * So beträgt die Frist bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren insgesamt drei
   Monate.
 * Liegt die Dauer des Mietverhältnisses über fünf Jahren, verlängert sich die Kündigungsfrist
   auf sechs Monate.
 * Nach einer Mietdauer von mehr als acht Jahren erhöht sich diese Frist auf neun
   Monate.

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## Möglichkeiten zur Einigung: Lösungen außerhalb der Kündigung

Schon **vor Abschluss** eines Mietvertrags kann eine **vertragliche Regelung** getroffen
werden, die für einen bestimmten Zeitraum eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausschließt.
Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich fixiert und von beiden
Seiten **unterzeichnet** wird.

Kommt es dennoch zu einer Eigenbedarfskündigung, muss der Vermieter bzw. die Vermieterin
diese **gerichtlich durchsetzen**. Da ein Prozess stets mit hohen Kosten und Aufwand
verbunden ist, sind außergerichtliche Lösungen oft sinnvoller. Eine Möglichkeit 
ist ein **Kompromiss**, wie die Unterstützung bei der Haus- oder Wohnungssuche, 
eine Beteiligung an Umzugskosten oder eine **Abfindung**.

Alternativ kann ein **Mietaufhebungsvertrag** geschlossen werden, der das Mietverhältnis**
unabhängig von Kündigungsfristen** beendet. Allerdings entfällt damit der gesetzliche
Kündigungsschutz, sodass ein Auszug auch dann erfolgen muss, wenn keine alternative
Wohnmöglichkeit gefunden wurde.

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## Fazit

Eine Kündigung durch den Vermieter oder die Vermieterin sollte stets genau geprüft
werden. Schon **formale Fehler oder unzureichende Begründungen** stellen die Wirksamkeit
infrage. Besonders bei Eigenbedarfskündigungen sind strenge gesetzliche Vorgaben
zu beachten. Zudem kann in bestimmten Fällen ein **Härteeinwand** erhoben werden,
um den Auszug zu verhindern. Auch bestehende Mietverträge lassen sich oft nachträglich
rechtlich absichern, wenn Klauseln unklar oder unwirksam sind. Als [Anwalt für Mietrecht](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/?output_format=md)
in **Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf **unterstütze ich Sie mit meiner Fachexpertise,
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Sie eine Eigenbedarfskündigung rechtssicher durchsetzen wollen.** **Vereinbaren 
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