Title: Kündigung wegen Verstoß gegen die Hausordnung: Was ist möglich?
Published: 14. Juni 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# Kündigung wegen Verstoß gegen die Hausordnung: Was ist möglich?

 Veröffentlicht am 14. Juni 20227. Februar 2024

Vermieterinnen und Vermieter sind zwar nicht verpflichtet, eine Hausordnung zu formulieren.
Eine Hausordnung hilft aber maßgeblich dabei, das **Zusammenleben der Mieterinnen
und Mieter** zu regeln. Sie beinhaltet unter anderem Sicherheitsaspekte, Ruhezeiten,
Bestimmungen zu Haustieren, Rauchen und Schließzeiten der Haustüre sowie Grundsätze
zur Gartennutzung, sofern es einen gemeinschaftlichen Gartenbereich gibt.

Wenn Mieterinnen und Mieter die **Hausordnung nicht einhalten**, kann das Konsequenzen
haben. Doch ist deswegen auch eine **Kündigung rechtlich möglich?** Ich, Rechtsanwalt
Uwe Heichel aus Berlin, erläutere Ihnen, was Sie zur Kündigung wegen Verstößen gegen
die Hausordnung wissen sollten und welche Rechte sowohl Vermieterinnen und Vermieter
als auch Mieterinnen und Mieter haben.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.bohei-rae.de/kundigung-wegen-hausordnungs-verstoss/?output_format=md#wichtigste)
 2. [Kündigung wegen Missachtung der Hausordnung: Ist das rechtlich möglich? ](https://www.bohei-rae.de/kundigung-wegen-hausordnungs-verstoss/?output_format=md#rechtlich-moeglich)
 3. [Bei welchen Verstößen gegen die Hausordnung kann eine Kündigung auf mich zukommen?](https://www.bohei-rae.de/kundigung-wegen-hausordnungs-verstoss/?output_format=md#hausordnung-kuendigung)
 4. [Welche Rechte haben Vermieter und Vermieterinnen, welche Mieterinnen und Mieter?](https://www.bohei-rae.de/kundigung-wegen-hausordnungs-verstoss/?output_format=md#rechte-vermieter)

![Kündigung wegen Hausordnungs-Verstoß](https://www.bohei-rae.de/wp-content/uploads/
sites/5970/2022/11/hausordnung-text-auf-papier-in-alter-schreibmaschine_neu.jpg)

MichaelJBerlin – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Wer sich nicht an die Hausordnung hält, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung
   rechnen. 
 * Einer Kündigung muss eine Abmahnung vorausgehen. 
 * Mieterinnen und Mieter sollten wissen, was die Hausordnung festlegen darf und
   was nicht.

## Kündigung wegen Missachtung der Hausordnung: Ist das rechtlich möglich?

Mieterinnen und Mietern kann nicht die Kündigung ausgesprochen werden, weil sie 
einmalig gegen die Hausordnung verstoßen haben. Da die Hausordnung aber auch den
Zweck erfüllt, das Zusammenleben zwischen den Mieterinnen und Mietern zu regeln,
können** Verstöße nicht ohne Konsequenzen** bleiben. Kommt es zur Missachtung der
Hausordnung, erfolgt meist erst ein mündlicher Hinweis bezüglich des jeweiligen 
Fehlverhaltens und in zweiter Instanz eine **Abmahnung durch die Vermieterin** oder
den Vermieter.

Sofern eine Abmahnung nicht den gewünschten Erfolg zeigt und Mieterinnen und Mieter
erneut gegen die Hausordnung verstoßen, ist eine **fristlose Kündigung** allerdings
möglich. In jedem Fall muss dieser aber eine Abmahnung vorausgehen. Insbesondere**
schwere und mehrfache Verstöße** können die Kündigung des Mietverhältnisses nach
sich ziehen.

## Bei welchen Verstößen gegen die Hausordnung ist eine Kündigung denkbar?

Prinzipiell können alle Verstöße gegen die Hausordnung zur Kündigung führen, speziell
dann, wenn sie mehrfach erfolgen. Für Vermieterinnen und Vermieter, die eine Abmahnung
oder gar eine Kündigung aussprechen wollen, ist es in jedem Fall ratsam,** Verstöße
zu dokumentieren**. Das kann zum Beispiel in Form eines Lärmprotokolls erfolgen.
Aber auch** Zeuginnen und Zeugen** können dabei helfen, Verstöße zu belegen, sollte
es zu einem Rechtsstreit kommen.

## Welche Rechte haben Vermieterinnen und Vermieter, welche Mieterinnen und Mieter?

Vermieterinnen und Vermieter haben rechtlich mehr Möglichkeiten, sofern die Hausordnung**
Teil des Mietvertrags **ist. Denn dann ist die Verordnung Teil eines Vertrags und
damit **rechtlich bindend**. Sofern die Hausordnung lediglich als Aushang im Treppenhaus
existiert, liegt bei Missachtung kein Vertragsverstoß vor. Es ist dann entsprechend
schwieriger, eine fristlose Kündigung durchzusetzen. 

Wenn es jedoch zu einer mehrfachen und schweren Störung** **des Miteinanders im 
Haus kommt, ist auch hier eine Abmahnung möglich. Oft erfolgt jedoch **erst eine****
Unterlassungsklage**, bevor eine fristlose Kündigung durchsetzbar ist. 

Mieterinnen und Mieter müssen sich zwar an die Hausordnung halten, sollten aber 
wissen, dass es Punkte gibt, die die Hausordnung** nicht vorschreiben darf**, darunter
zum Beispiel Folgendes:

 * generelles Musizierverbot
 * Verbot von Kinderlärm
 * Verbot von Kinderwagen und Rollatoren im Hausflur
 * Duschverbot nach 22:00 Uhr 
 * Übernachtungsverbot von Besucherinnen und Besuchern 

Dennoch sollten Mieterinnen und Mieter wissen, dass auch diese **Regelungen Spielraum
lassen**. Die Vermieterin oder der Vermieter darf beispielsweise festlegen, dass
Musizieren** **während der Ruhezeiten verboten ist oder Kinderwagen nicht im Hausflur
abgestellt werden dürfen, sofern es eine geeignete Alternative gibt. 

Als Fachanwalt für [Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/) **
berate ich Sie gerne **rund um Verstöße gegen die Hausordnung und Ihre Rechte und
Pflichten als Vermieterin oder Vermieter. Aber auch, wenn Sie Mieterin oder Mieter
sind und Ihnen eine Missachtung der Hausordnung vorgeworfen wird, stehe ich Ihnen**
kompetent zur Seite**.

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[Untervermietung: was ist erlaubt?](https://www.bohei-rae.de/untervermietung-was-ist-erlaubt/)

[Hausordnung: Welche Vorschriften sind erlaubt?](https://www.bohei-rae.de/hausordnung-vorschriften/)