Title: Lärmbelästigung durch Renovierung: Was können Mieterinnen und Mieter tun?
Published: 14. Februar 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# Lärmbelästigung durch Renovierung: Was können Mieterinnen und Mieter tun?

 Veröffentlicht am 14. Februar 20227. Februar 2024

Stehen im eigenen Wohnhaus oder im Nachbarhaus Renovierungsarbeiten an, kann dies
zu **Streit in der Nachbarschaft** führen. In den meisten Fällen sind die Renovierungsarbeiten
notwendig, weil sie das Wohnen etwa modernisieren oder einfach verschönern. Auch
Sie als Mieter oder Mieterin profitieren von dieser Verbesserung. Doch die mit den
Arbeiten einhergehende Lärmbelastung müssen Sie **nicht in jedem Fall hinnehmen**.
Ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, informiere Sie in diesem Artikel über Ihre Möglichkeiten
im [Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/).

## Lärmbelästigung Renovierung

**Was ist eigentlich eine Lärmbelästigung?Es gibt keine allgemeine Definition oder
bestimmten Grenzwerte, wann Lärm eine Belästigung darstellt. Grundsätzlich habt 
jeder Mieter und jede Mieterin das Recht, ungestört in seiner oder ihrer Wohnung
zu leben. Zu jedem Mietvertrag gehört aber der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung,
der Tätigkeiten wie Staubsaugen oder fernsehen einschließt. Solche gewöhnlichen 
Geräusche fallen also nicht unter die Lärmbelästigung und auch eine Renovierung 
ist grundsätzlich zu tolerieren. Eine Lärmbelästigung ist aber dann anzunehmen, 
wenn durch die Geräusche eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens entsteht.

## Ab wann kann man von einer Belästigung sprechen?

![Lärm bei Renovierung durch entfernen von Fließen](https://www.bohei-rae.de/wp-
content/uploads/sites/5970/2022/02/renovierung-learm-baugeraet-berlin.jpg)

 ©  nullplus – stock.adobe.com

Entscheidend ist stets der **Einzelfall**. Generell sind Mieter und Mieterinnen –
und auch der Vermieter oder die Vermieterin – durch das Mietrecht zu **gegenseitiger
Rücksichtnahme verpflichtet**. Zu klären ist, ob der Lärm über den „normalen Rahmen“
hinausgeht. Relevante Faktoren sind dabei:

 * Einhaltung der nächtlichen Ruhezeit und der Mittagsruhe
 * Vereinbarungen im Mietvertrag
 * Erwartbarkeit der Baumaßnahmen (Waren die Arbeiten zum Beispiel bei Einzug vorherzusehen?)
 * Dauer der Bauarbeiten
 * Häufigkeit der Baumaßnahmen
 * Ausmaß des Lärms (Geräuschpegel)

## Wann können Sie als Mieterin oder Mieter etwas tun?

Bei Renovierungsarbeiten ist abzuwägen, ob Sie als Mieter oder Mieterin den Lärm
hinzunehmen haben oder ob Sie aktiv werden können. Bei Renovierungsarbeiten gelten
ebenso wie für jeden anderen Lärm **Ruhezeiten**. Diese sind:

 * Mittagsruhe: 13–15 Uhr
 * Nachtruhe: 20–6 Uhr
 * sonntags und feiertags ganztägig

Werden diese Zeiten nicht eingehalten, sollten Sie unbedingt aktiv werden. Übrigens:
Es ist nicht relevant, ob der **Vermieter selbst oder jemand anderes** die Renovierungsarbeiten
beauftragt.

Werden die Ruhezeiten eingehalten, steht Ihnen dennoch ein Anspruch gegen den Vermieter
oder die Vermieterin zu, wenn der Baulärm Sie erheblich beeinträchtigt. Dies wird
angenommen, wenn die Arbeiten **länger als sechs Wochen andauern** oder über **das
übliche Maß **derartiger Arbeiten hinausgehen.

## Anspruch: Mietminderung

Liegt eine nicht zu tolerierende Lärmbelästigung vor, steht Ihnen gemäß Mietrecht(§
536 BGB) eine Mietminderung zu. Dabei wird ein Teil des Mietzinses vom Mieter oder
von der Mieterin einbehalten, um für die erlittene Beeinträchtigung entschädigt 
zu werden. Hintergrund ist, dass die Wohnung nicht wie vereinbart, nämlich störungsfrei,
genutzt werden kann, und daher auch **nicht der volle Mietzins geleistet werden 
muss**. 

### Wie hoch fällt die Mietminderung aus?

Die Höhe der Minderung ist vom Einzelfall abhängig. Es gibt keine pauschalen Angaben.
In die Abwägung sind die **Dauer und das Ausmaß der Lärmbelästigung** einzubeziehen.
Ratsam ist das Führen eines **Lärmtagebuchs**. So können Sie schriftlich darlegen,
inwieweit der Lärm Sie beeinträchtigt. Bezüglich der Höhe der Mietminderung kann
Sie ein Rechtsanwalt für Mietrecht bestens beraten. Bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs
helfe ich Ihnen gerne.

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[Mietkaution: Was ist erlaubt?](https://www.bohei-rae.de/mietkaution-regelungen/)

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