Title: Eigenbedarfskündigung
Published: 5. Februar 2021
Last modified: 10. Februar 2026

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# Anwalt für Eigenbedarfskündigung in Berlin

Das [Mietrecht](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/) hat in erster Linie den Sinn,
den **Mieter** bzw. die Mieterin zu **schützen**. Dieser bzw. diese hat vorrangig
Vorteile gegenüber der vermietenden Partei in Hinblick auf eine Kündigung. Er bzw.
sie kann den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Vermieter oder Besitzer
bzw. die Vermieterin oder Besitzerin einer Immobilie wiederum kann dem Mieter nicht
so einfach kündigen, denn hier besteht ein Kündigungsschutz. Demnach muss die vermietende
Partei in der Kündigung **schriftlich begründen**, warum die Mietvereinbarung aufgehoben
werden soll. Das gilt auch bei einer Kündigung wegen **Eigenbedarf**, deren gesetzliche
Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, geregelt ist.

## Eigenbedarfskündigung im Mietrecht: Was Sie wissen müssen

### Wie muss eine Eigenbedarfskündigung aussehen?

Eine Eigenbedarfskündigung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtlich wirksam
zu sein. Im Folgenden sind die **wesentlichen Punkte** aufgeführt, die in einer 
Eigenbedarfskündigung enthalten sein sollten:

 * **Klare Formulierung: **Die Kündigung sollte eindeutig als Eigenbedarfskündigung
   gekennzeichnet sein, damit der Mieter oder die Mieterin sofort erkennt, aus welchem
   Grund das Mietverhältnis beendet werden soll.
 * **Angabe des Kündigungsgrunds: **Der oder die Vermietende muss konkret darlegen,
   für wen und aus welchem Grund die Wohnung benötigt wird. Beispielsweise könnte
   angegeben werden, dass die Wohnung für den Vermietenden oder die Vermietende 
   selbst, einen Familienangehörigen oder für eine andere berechtigte Person benötigt
   wird.
 * **Ausreichende Begründung: **Die Kündigung muss eine ausführliche und plausible
   Begründung enthalten, die den Eigenbedarf nachvollziehbar darlegt. Es reicht 
   nicht aus, lediglich den Wunsch nach Selbstnutzung anzugeben.
 * **Adressat: **Die Kündigung muss an den richtigen Mieter bzw. die richtige Mieterin
   gerichtet sein und alle im Mietvertrag aufgeführten Mietpersonen einschließen.
 * **Schriftform:** Eine Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche
   oder fernmündliche Kündigung ist nicht wirksam.
 * **Unterschrift des Vermieters bzw. der Vermieterin: **Die Kündigung muss vom 
   Vermieter oder der Vermieterin persönlich unterschrieben sein oder von einer 
   bevollmächtigten Person unterzeichnet werden.
 * **Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist:** Die Kündigung muss die gesetzliche
   Kündigungsfrist einhalten, die je nach Mietdauer und Vertragsart variiert. In
   der Regel beträgt die Frist zwischen drei und neun Monaten.
 * **Einhaltung der Schriftformvorschriften: **Die Kündigung muss auch den Schriftformvorschriften
   des Mietvertrags oder des Gesetzes entsprechen. In einigen Fällen kann eine eigenhändige
   Unterschrift oder eine spezielle Form der Zustellung erforderlich sein.

Wenn es darum geht, einen Eigenbedarf geltend zu machen und eine Kündigung des Mietverhältnisses
zu begründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer **Rechtsstreitigkeiten**
aus Mietverhältnissen grundsätzlich **vermeiden** möchte, lässt sich bereits bei
der Erarbeitung der Mietverträge und Hausordnungen von einem **professionellen Fachanwalt**
oder einer professionellen Fachanwältin für Mietrecht beraten. Aus meiner praktischen
Erfahrung und durch den** täglichen Umgang mit rechtlichen Angelegenheiten rund 
um das Thema Mietrecht** kenne ich mich bestens in diesem Rechtsgebiet aus. Gerne
bin ich in Schöneberg, Charlottenburg, Wilmersdorf und anderen Stadtteilen Berlins
für Sie da!

### Was sind die Folgen einer Eigenbedarfskündigung?

Die Folgen einer Eigenbedarfskündigung können für den Mieter oder die Mieterin einschneidend
sein. Wenn der Vermieter bzw. die Vermieterin Eigenbedarf geltend macht und das 
Mietverhältnis deswegen beendet, hat dies **verschiedene Konsequenzen**:

 * **Beendigung des Mietverhältnisses: **Die Eigenbedarfskündigung führt zur rechtlichen
   Beendigung des Mietverhältnisses. Der oder die Mietende wird aufgefordert, die
   Wohnung zu einem bestimmten Termin zu verlassen.
 * **Auszugspflicht:** Der oder die Mietende ist verpflichtet, die Wohnung zum in
   der Kündigung genannten Termin zu räumen und zu verlassen. Kommt der Mieter bzw.
   die Mieterin dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter bzw. die Vermieterin
   gerichtliche Schritte zur Zwangsräumung einleiten.
 * **Recht auf Widerspruch:** Der Mieter bzw. die Mieterin hat das Recht, gegen 
   die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen, wenn er bzw. sie der Meinung
   ist, dass die Kündigung unberechtigt oder unzulässig ist. Der Widerspruch muss
   schriftlich und fristgerecht beim Vermieter bzw. der Vermieterin eingereicht 
   werden.
 * **Härtefallregelung:** In einigen Fällen kann der Mieter bzw. die Mieterin bei
   besonderen Härtegründen eine Verlängerung der Kündigungsfrist beantragen. Dies
   kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mieter oder die Mieterin aufgrund
   seines bzw. ihres Alters, einer Behinderung oder sozialen Umständen Schwierigkeiten
   hat, eine neue Wohnung zu finden.
 * **Umzugskosten:** Der Mieter oder die Mieterin muss die Kosten für den Umzug 
   und gegebenenfalls Maklergebühren für die Suche einer neuen Wohnung selbst tragen.
 * **Schadensersatz: **Wenn der Mieter oder die Mieterin der Eigenbedarfskündigung
   nicht nachkommt und die Wohnung nicht rechtzeitig räumt, kann der Vermieter bzw.
   die Vermieterin unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Eigenbedarfskündigung nur dann wirksam ist,
wenn sie **formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht**. Bei
Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung sollte der Mieter oder
die Mieterin sich **rechtzeitig rechtlichen Rat einholen** und gegebenenfalls Widerspruch
einlegen oder Klage vor Gericht erheben, um seine bzw. ihre Rechte zu wahren. Ein**
Fachanwalt** oder eine Fachanwältin** für Mietrecht** kann den Mieter bzw. die Mieterin
in solchen Fällen umfassend beraten und unterstützen.

### Wie kann man sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren?

Eine Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter oder die Mieterin eine unangenehme
und **belastende Situation** darstellen. Doch Mieter und Mieterinnen haben Rechte
und können sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zur Wehr setzen. Es gibt **verschiedene
Möglichkeiten**, wie ein Mieter bzw. eine Mieterin gegen die Kündigung vorgehen 
kann:

 * **Prüfung der Kündigung: **Zunächst sollte der Mieter bzw. die Mieterin die Eigenbedarfskündigung
   auf ihre formale und inhaltliche Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Stimmen alle 
   Angaben im Kündigungsschreiben? Sind die gesetzlichen Fristen eingehalten?
 * **Widerspruch: **Wenn der Mieter bzw. die Mieterin Zweifel an der Rechtmäßigkeit
   der Kündigung hat, kann er bzw. sie schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem
   Schreiben sollten alle Einwände und Argumente gegen die Kündigung dargelegt werden.
 * **Härtefallprüfung:** In einigen Fällen kann der Mieter bzw. die Mieterin eine
   Härtefallprüfung beantragen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn
   bzw. sie eine besondere Härte bedeuten würde. Hierfür müssen jedoch bestimmte
   Voraussetzungen erfüllt sein.
 * **Klage vor Gericht: **Wenn der Vermieter bzw. die Vermieterin auf die Kündigung
   beharrt und der Mieter bzw. die Mieterin weiterhin von der Rechtmäßigkeit überzeugt
   ist, kann er oder sie Klage vor dem zuständigen Gericht erheben.

Als erfahrener Fachanwalt für Mietrecht stehe ich Ihnen bei allen Schritten zur 
Seite und **vertrete Ihre Interessen** mit Fachwissen und Engagement.

### Wie lange muss man auf eine Eigenbedarfskündigung warten?

Nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung fragen sich Mieter und Mieterinnen oft, 
wie lange sie noch in ihrer Wohnung bleiben können und ob es **gesetzliche Wartezeiten**
gibt. Die Wartezeit bei Eigenbedarfskündigungen kann je nach Einzelfall **variieren**:

 * **Gesetzliche Kündigungsfrist: **Grundsätzlich muss der Vermieter bzw. die Vermieterin
   eine gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Die Dauer der Frist hängt von der
   Mietdauer ab und beträgt zwischen drei und neun Monaten.
 * **Mieterhöhungsverlangen: **Unter Umständen kann es sein, dass der Vermieter 
   oder die Vermieterin zuvor versucht hat, eine Mieterhöhung durchzusetzen, um 
   Eigenbedarf vorzutäuschen. In solchen Fällen kann die Kündigung unwirksam sein.
 * **Härtefallregelung: **Wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter
   oder die Mieterin eine besondere Härte bedeuten würde, kann er bzw. sie eine 
   Härtefallregelung beantragen und dadurch die Kündigungsfrist verlängern.

Es ist wichtig, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und die genaue **Situation
zu prüfen**, um die eigenen Rechte als Mieter oder Mieterin zu wahren.

#### Welche Fristen gelten bei der Eigenbedarfskündigung?

Die Kündigungsfristen bei einer Eigenbedarfskündigung entsprechen den **regulären
Kündigungsfristen für ordentliche Vertragsbeendigungen** und hängen von der Dauer
des bestehenden Mietverhältnisses ab. Falls der Mieter oder die Mieterin weniger
als 5 Jahre in der Immobilie wohnt, beträgt die Kündigungsfrist **3 Monate**. Bei
einer Mietdauer von 5 bis 8 Jahren verlängert sich die Frist auf **6 Monate** und
bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist **9 Monate**.

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stehe ich Ihnen in **Berlin-Wilmersdorf** für rechtliche Anliegen rund um das Thema
Immobilien zur Verfügung. Ich betreue Sie im Rahmen des Maklerrechts, des öffentlichen
und privaten Baurechts sowie des Grundstücks- und Zwangsversteigerungsrechts. Sowohl
Mieter und Vermieter als auch Käufer und Verkäufer erhalten bei mir eine umfassende
Beratung. In unmittelbarer Nähe zum Kurfürstendamm und zum Savignyplatz kümmere 
ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, mich um die Belange und Fragen meiner Mandanten. 
Aus ganz Berlin – von **Mitte über Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-
Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg **sowie **Berlin-
Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg **bis nach **Berlin-
Reinickendorf** – bin ich sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit
dem Pkw schnell erreichbar. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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