Title: Gewerbemietrecht
Published: 5. Februar 2021
Last modified: 10. Februar 2026

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# Gewerbemietrecht bei Rechtsanwalt Uwe Heichel

Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich zwar vom [Mietrecht](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/?output_format=md),
unterliegt dennoch den gleichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Unterschiede
betreffen besonders die **vertraglichen Vereinbarungen** für Gewerbe- und Wohnräume,
die **Mietdauer** und die **Kündigungsfristen**. Für gewerbliche Räume gelten andere
Bedingungen als beim Mieten einer privaten Immobilie. 

## Was sind die Grundlagen des Gewerbemietrechts?

Die Grundlage des Gewerbemietrechts bildet das **Mietrecht des BGB**. Geregelt sind
die Bedingungen unter den **Paragrafen 535 bis 580a**. Während im Mietrecht der 
Schutz des Mieters oder der Mieterin im Vordergrund steht, da das Mietobjekt in 
der Regel den Lebensmittelpunkt darstellt und die Mieterin oder der Mieter in der
sozial schwächeren Position als die Vermieterin oder der Vermieter ist, gilt das
für Gewerbevermieter und -vermieterinnen nicht. Daher ist eine sehr **freie Vertragsgestaltung**
möglich, sodass es den Parteien überlassen bleibt, ihre Regelungen im Gewerbemietvertrag
individuell festzulegen. 

Im Gewerbemietrecht besteht eine vom Wohnraummietrecht abweichende **Kündigungsfrist**,
die **6 Monate** beträgt. Dazu dürfen Gewerberäume nicht zum Wohnen genutzt werden,
sondern sind nur für die gewerbliche Nutzung vorgesehen. Dagegen ist es möglich,
die gemieteten Räume anderen zur Nutzung zu überlassen oder zu vermieten. Im Gewerbemietvertrag
berücksichtigt wird meistens auch die **Abnutzung der Mietsache** durch den regelmäßigen
Gebrauch. 

Zur Regelung der Nebenkosten dient die **Betriebskostenverordnung**. Im [Mietvertrag](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/mietvertrag/)
wird genau vereinbart, ob eine Vorauszahlung oder Pauschale zu leisten ist. Für 
die Miethöhe selbst bestehen **keine Vorschriften**. Seit 2020 ist jedoch der umstrittene
Mietendeckel für die Begrenzung von Wohnraummieten zu beachten, den das Abgeordnetenhaus
in Berlin beschlossen hat. Ist im Gewerbemietvertrag keine Erhöhung vereinbart, 
bleibt der Mietzins gleich, solange das Objekt gemietet wird. Kontaktieren Sie die**
Kanzlei von Uwe Heichel** in Berlin für nähere Informationen und ein persönliches
Beratungsgespräch.

## Was sind typische Probleme des Gewerbemietrechts?

Gerade im Gewerbemietrecht gibt es typische **Problemzonen**, die auftreten können
und am besten mit einer Anwältin oder einem Anwalt geklärt werden sollten. Durch
den größeren und freieren **Gestaltungsspielraum** der Mietverträge müssen die Klauseln
und das Kleingedruckte beachtet werden. Probleme treten oftmals in folgenden Punkten
auf:

 * [Mietdauer](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/gewerbemietrecht/?output_format=md#mietdauer)
 * [Konkurrenzschutz](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/gewerbemietrecht/?output_format=md#konkurrenzschutz)
 * [Kündigung und Mietvertragsende](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/gewerbemietrecht/?output_format=md#kuendigung-und-mietvertragsende)
 * [Nebenkosten](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/gewerbemietrecht/?output_format=md#nebenkosten)
 * [Instandhaltung](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/gewerbemietrecht/?output_format=md#instandsetzung)

Mietdauer

Für Gewerbeobjekte gilt eine höhere Mietdauer, die meistens ab **5 Jahren** beginnt
und oftmals auch einen längeren Zeitraum beinhaltet. Das kann zu Problemen führen,
wenn ein Unternehmen Schwierigkeiten hat oder Insolvenz anmelden muss. Es empfiehlt
sich, die Mietdauer lieber im **kürzesten Rahmen** von 5 Jahren festzulegen und 
dann die **Verlängerungsoptionen** zu nutzen.

Konkurrenzschutz

Der Konkurrenzschutz für Unternehmen besteht **nur für das Kerngeschäft**. Das beinhaltet,
dass Streitigkeiten drohen, wenn andere Geschäftszweige betroffen sind. Gleichzeitig
ist der Interpretationsspielraum groß. Daher sollte der Gewerbemietvertrag besser
eine **Konkurrenzklausel** enthalten.

Kündigung und Mietvertragsende

Das Gewerbemietrecht umfasst nicht, wie das übliche Mietrecht, einen **Kündigungsschutz**.
Wird im Vertrag nicht explizit vereinbart, dass dieser vorausgesetzt ist, gilt die
gesetzliche Kündigungsfrist von **6 Monaten**. Das kann für Unternehmen schwierig
werden, die umdisponieren müssen oder flexibler bleiben möchten. Eine Klausel für
eine außerordentliche Kündigung verkürzt die Frist.

Nebenkosten

Zwar gibt es durch den Mietendeckel Einschränkungen in der Miethöhe, das betrifft
jedoch nicht die Nebenkosten. In der Praxis entstehen Streitigkeiten, wenn Vermieterinnen
oder Vermieter die **Betriebskosten** auf die Gewerbemieterin oder den Gewerbemieter
umlegen und nicht klar definiert wird, welche Nebenkosten zu den Betriebskosten 
gehören. 

Instandsetzung

Gerade im Gewerbe werden Räume stärker beansprucht, sodass der Konflikt bei der 
Aufgabe des Mietobjekts entsteht, wer für die **Instandsetzungsarbeiten** aufkommt.
Das kann im Vertrag festgehalten werden, wobei **Rechte und Pflichten für beide 
Parteien** gelten. 

## Warum ist eine anwaltliche Beratung nötig?

Da das Gewerbemietrecht beiden Parteien mehr **Spielraum** für die Vertragsschließung
und Vertragsbedingungen bietet, entstehen auch **höhere Risiken**. Daher ist der
vertragliche Abschluss ohne **anwaltliche Beratung** sehr riskant. Es ist besser,
den Vertrag als Entwurf von unserer Anwaltskanzlei in Berlin prüfen und sich fachkundig
beraten zu lassen. 
Nicht empfehlenswert im Gewerbemietrecht ist die Verwendung **
vorgefertigter Vertragsentwürfe**, da eine Gewerbemiete in der Praxis langfristig
angelegt ist und der Vertrag nicht so einfach gelöst werden kann. Auch der **Konkurrenzschutz**
und das **Immobilienrecht** müssen mit einbezogen werden. Zwar ist die Vertragsgestaltung
frei, eine Rechtsprechung bei Streitigkeiten ist jedoch nur möglich, wenn die **
Klauseln** im Gewerbemietvertrag genau geprüft wurden. Lassen Sie sich von der **
Kanzlei Uwe Heichel** umfassend beraten und vertreten. Vereinbaren Sie gerne mit
uns einen individuellen Beratungstermin.

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Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg **sowie **Berlin-
Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg **bis nach **Berlin-
Reinickendorf** – bin ich sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit
dem Pkw schnell erreichbar. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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