Title: Räumungsklage
Published: 5. Februar 2021
Last modified: 24. September 2025

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# Was hat es mit einer Räumungsklage auf sich?

Tagtäglich ereignet sich bei Vermietern und Vermieterinnen eine derartige Situation:
Die Rede ist von einer **Räumungsklage**. Der Ursprung einer Räumungsklage ist häufig
die [Kündigung](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/kuendigung-im-mietrecht/) eines
Mietverhältnisses durch die vermietende Partei. Viele Mieter und Mieterinnen ignorieren
gar eine solche Kündigung bzw. Räumungsklage und beharren darauf, in der Wohnung
zu bleiben. Beide Parteien sollten bei einer Räumungsklage einige wichtige Punkte
beachten:

Der Vermieter bzw. die Vermieterin darf nicht einfach das Türschloss austauschen,
um dem Mieter bzw. der Mieterin dadurch den Zutritt zur Wohnung zu verweigern – 
andernfalls macht er bzw. sie sich durch ein solches Verhalten strafbar. Das Gericht
alleine legt fest, ob eine **Zwangsräumung** vonnöten ist oder eben nicht. Eine 
Räumungsklage muss jedoch **nicht** immer **zwingend** mit der **Kündigung** einhergehen.
Reicht der Vermieter bzw. die Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung ein, ist eine
Räumungsklage erst nötig, wenn der Mieter bzw. die Mieterin der Kündigung des [Mietvertrages](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/mietvertrag/)
widerspricht oder nicht fristgerecht auszieht.

Ich berate Sie umfassend zu der aktuellen Rechtslage!
Tel.: [030 - 882 614 3](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/raeumungsklage/+49308826143?output_format=md)

## Wie sollen sich Mieter bei Eingang einer Räumungsklage verhalten?

Wenn Sie eine **Räumungsklage** erhalten haben, ist es in erster Linie wichtig, 
dass Sie die sogenannte Erklärung der **Verteidigungsbereitschaft** verfassen. Diese
Verteidigungsschrift muss binnen **14** **Tagen** angefertigt und beim **zuständigen
Gericht** eingegangen sein. Beim Verfassen des Schreibens an sich sollten Sie so
ausführlich wie möglich vorgehen und Belege hinzufügen, um Ihr **Verteidigungsschreiben**
zu untermauern. Wenn Sie beispielsweise in einen **Zahlungsverzug** geraten sind,
sollten Sie überprüfen, ob der Fehler etwa bei Ihrem Bankinstitut liegt. Viele weitere
Gründe können Grund genug sein, um eine Verteidigungsschrift anzufertigen. Wenn 
Sie zu diesem Thema beraten werden möchten, können Sie sich einfach mit mir, Rechtsanwalt
Uwe Heichel in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf, in Kontakt setzen.

## Wie Sie als Vermieter eine Räumungsklage einreichen

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie sich von Anfang an zur Erhebung
einer Räumungsklage an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden. Diese
unterstützen Sie sowohl bei der **Fertigung** **des** **Schriftstücks** als auch
bei der Einreichung beim zuständigen Gericht. Wenn Sie darüber hinaus einer möglicherweise**
fehlerbehafteten** **Kündigung** **entgehen** möchten, können Sie sich bereits in
diesem Stadium an uns wenden. Wir unterstützen Sie mit unserem **Fachwissen** im
[Mietrecht](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/?output_format=md) von Anfang bis
Ende des Räumungsverfahrens, um Ihre Rechte als Vermieter bzw. Vermieterin durchzusetzen.

Kommen Sie zu uns!

Als Anwälte in Wilmersdorf vertreten wir engagiert Ihre Interessen in Berlin-Charlottenburg-
Wilmersdorf und streiten für Ihr Recht!
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Erfahren Sie mehr zum Thema Mietrecht, WEG, Kündigung & Eigenbedarf und Mietvertrag
auf unserer Seite.

Darf ein Vermieter eine Zwangsräumung eigenmächtig durchsetzen?

Eine Zwangsräumung darf von einer Vermieterin oder einem Vermieter **nicht eigenständig**
in die Wege geleitet werden. Die Voraussetzung für das Räumen der Wohnung ist ein
beantragter **Räumungstitel** und die **Anwesenheit einer Gerichtsvollzieherin oder
eines Gerichtsvollziehers.** Das bedeutet, die Vermieterin oder der Vermieter darf
nicht einfach in die Wohnung eindringen und Mieter bzw. Mieterinnen zwingen, diese
zu verlassen. Die Eigenmacht ist verboten und unter diesen Umständen **strafbar**.

Die Räumung ist auch dann nicht erlaubt, wenn sich Vermieterinnen oder Vermieter
diese durch den Mietvertrag vorbehalten haben. Damit **verstoßen sie gegen die AGBs**
und benachteiligen Mieterinnen und Mieter unangemessen. Ist die Zwangsräumung vertraglich
festgelegt, ist die Klausel **unwirksam**.

Die Mieterin oder der Mieter wiederum hat das Recht zu reagieren, wenn er oder sie
von einer drohenden titellosen Wohnungsräumung erfährt und kann eine **einstweilige
Verfügung** beantragen und damit das Vorhaben abwenden. Vermieterinnen und Vermieter
müssen gegen alle in der Wohnung lebenden Personen einen Räumungstitel erwirken.
Ein einziger gegen eine Person reicht nicht aus. Das betrifft:

 * Ehepartner/innen
 * Mitbewohner/innen 
 * Lebenspartner/innen
 * Volljährige Kinder eines Mieters

Welches Gericht ist für eine Räumungsklage zuständig?

Ein eigenmächtiges Handeln bei einer Räumung gilt als Verstoß und **verbotene Eigenmacht**.
Das betrifft auch den Austausch von Schlössern oder die Inbesitznahme von Mietereigentum
als Pfand. Notwendig ist immer eine **Räumungsklage**. Sie dient zur Durchsetzung
des Räumungsanspruchs nach dem Ende des Mietverhältnisses.

Für eine Räumungsklage ist das jeweilige **Amtsgericht** zuständig, das sich im **
Bezirk der betroffenen Wohnung** befindet. Das ist bei Privatmietverträgen unabhängig
von der Höhe des Streitwerts. Eine vertragliche Gerichtsstandvereinbarung ist dagegen
unzulässig. Die Hilfe durch eine Anwältin oder einen Anwalt empfiehlt sich. Kontaktieren
Sie Rechtsanwalt Uwe Heichel für weitere Fragen.

Können Mietansprüche, Nutzungsentschädigung und Schadensersatz Teil der Räumungsklage
sein?

In Verbindung mit einer Räumungsklage ist es für Vermieterinnen und Vermieter möglich,
gleichzeitig auch eine Nutzungsentschädigung einzuklagen. Das ist ab dem Zeitpunkt
möglich, wenn die **Kündigungsfrist endet**. Ebenso können **Mietansprüche und Mietrückstände**
geltend gemacht werden. Dafür ist mit der Räumungsklage eine **Zahlungsklage** verbunden.

Eine Vermieterin oder ein Vermieter hat immer das Recht, mit einer Räumungsklage
auch andere Ansprüche geltend zu machen. Neben der Aufforderung zur Zahlung ausstehender
Mieten, einer Nutzungsentschädigung, die für den Zeitraum zwischen Kündigung und
Auszug wirksam wird, ist auch der **Antrag auf Schadensersatz **möglich. Lassen 
Sie sich von Rechtsanwalt Uwe Heichel beraten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wer trägt die Kosten für eine Räumungsklage?

Der Streitwert ist **von der Jahreskaltmiete abhängig**, diese wird mit 12 multipliziert.
Der **Gerichtskostenvorschuss** ist von dem zu zahlen, der die Räumungsklage einleitet,
entsprechend **von der Vermieterin oder dem Vermieter**.

Nach dem Gerichtsbeschluss bestimmt das Amtsgericht, welche Partei die Verfahrenskosten
trägt. In der Regel ist das derjenige oder diejenige, der oder die **das Verfahren
verliert**. Das kann bedeuten, dass der Mieter oder die Mieterin die vollen Kosten
trägt. Bei einem **anteiligen Unterliegen** werden die Kosten geteilt.

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und privaten Baurechts sowie des Grundstücks- und Zwangsversteigerungsrechts. Sowohl
Mieter und Vermieter als auch Käufer und Verkäufer erhalten bei mir eine umfassende
Beratung. In unmittelbarer Nähe zum Kurfürstendamm und zum Savignyplatz kümmere 
ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, mich um die Belange und Fragen meiner Mandanten. 
Aus ganz Berlin – von **Mitte über Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-
Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg **sowie **Berlin-
Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg **bis nach **Berlin-
Reinickendorf** – bin ich sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit
dem Pkw schnell erreichbar. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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