Title: Wohnraummietrecht
Published: 5. Februar 2021
Last modified: 24. September 2025

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# Grundsätzliche Informationen zum Wohnraummietrecht

Beim **Wohnraummietrecht** handelt es sich um ein Teilgebiet des allgemeinen [Mietrechts](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/?output_format=md).
Es enthält einige **Sondervorschriften** zum Schutz der Mieter bzw. Mieterinnen 
und deren Wohnraum.

**Wohnraummiete** liegt dann vor, wenn aufgrund eines **schuldrechtlichen** **Vertrags**
unbefristet oder auf Zeit Räume gegen **Entgelt** zum Zwecke des privaten Aufenthalts
des Mieters bzw. der Mieterin selbst und / oder seiner bzw. ihrer nahen Angehörigen
bzw. sonstigen Dritten überlassen werden.

Dabei entscheidet nicht etwa die **Vertragsbezeichnung** als Wohnraummietvertrag
darüber, ob es sich tatsächlich um Wohnraummiete handelt, sondern der Zweck, der
von den Parteien gewollt und vereinbart wurde. In allen Rechtsfragen rund um das
Thema Wohnraummietrecht stehe ich Ihnen als Anwalt in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
zur Seite.

![Justitia als Symbol für Wohnraummietrecht Berlin](https://www.bohei-rae.de/wp-
content/uploads/sites/5970/2021/08/wohnraummietrecht-justitia.jpg)

## Was bedeutet der Begriff des „sozialen Mietrechts“ in Bezug auf das Wohnraummietrecht?

Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt des Mieters oder der Mieterin. Der Schutz 
der Wohnung genießt Verfassungsrang. In Art. 13 Abs. 1 des Grundgesetzes heißt es„
Die Wohnung ist unverletzlich.“ Daher soll das Wohnraummietrecht als **soziales****
Mietrecht** auch diejenigen unterstützen, die **geschäftlich** **unerfahren** oder**
krankheitsbedingt** nicht umfassend in der Lage sind, ihre Interessen gegenüber 
dem Vermieter bzw. der Vermieterin durchzusetzen.

Auch eine mögliche wirtschaftliche Unterlegenheit des Mieters bzw. der Mieterin 
gegenüber dem Vermieter oder der Vermieterin soll durch die Vorschriften und die
Anwendung des **Wohnraummietrechts** reguliert werden. Eine willkürliche Behandlung
des Mieters bzw. der Mieterin durch den Vermieter bzw. die Vermieterin wird auf 
diese Weise verhindert. Angelegenheiten innerhalb des Wohnraummietrechts werden 
in der ersten Instanz grundsätzlich vor dem **zuständigen** **Amtsgericht** geklärt.

## Bei diesen Problemen kann Ihnen ein Anwalt helfen

Im Wohnraummietrecht befinden sich insbesondere Regelungen zum **Kündigungs**– **
und** **Räumungsschutz**, was Ihnen als Mietpartei spezifische Schutzmöglichkeiten
bieten soll. Vor allem die Kündigung des Wohnraums aus den verschiedensten Gründen
stellt einen wichtigen Bestandteil des Wohnraummietrechts dar. Häufig beschäftige
ich mich aber auch mit Streitigkeiten rund um diese Themen:

 * Höhe der Kaution
 * Zulässigkeit einer Mieterhöhung
 * Verteilung der Betriebskosten
 * Kostenübernahme bei Schönheitsreparaturen oder Schimmelbefall

Probleme können auch bei einem **Wechsel** **des** **Vertragspartners**, bei öffentlich
gefördertem Wohnraum oder dem **Vermieterpfandrecht** auftreten. Wichtige Sondervorschriften,
die im Rechtsgebiet des Wohnraummietrechts und bei der Beantwortung häufiger Fragen
eine Rolle spielen, sind unter anderem die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung.

![Schlüsselübergabe Mietvertrag](https://www.bohei-rae.de/wp-content/uploads/sites/
5970/2021/08/schluesseluebergabe-mietrecht-berlin.jpg)

Aufgrund von verschiedenen Urteilen in den letzten Jahren beschäftigte ich mich 
auch mit dem Thema der **Mietpreisbremse**, das gerade in großen Städten wie Berlin
von zentraler Bedeutung ist. Profitieren Sie von meiner Erfahrung als Fachanwalt
im Bereich des Wohnraummietrechts sowie von meinem Engagement in Bezug auf die aktuelle
Rechtsprechung.

## FAQ zum Wohnraumietrecht

Was ist das Wohnraummietrecht?

Werden gegen Entgelt Räume zum **privaten, dauerhaften Wohnen** überlassen, so spricht
man von einer **Wohnraummiete**. Wohnraummietrecht ist ein Teilbereich des Mietrechts,
der zum Schutze der mietenden Person die Mietverhältnisse zwischen der mietenden
und der vermietenden Partei regelt. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, die Rechte
beider Parteien zu beachten und keine bevorzugt zu behandeln. Daher werden im Wohnraummietrecht**
Grundpflichten der Vertragsparteien** festgehalten. Dies ist wichtig, um Privatpersonen
vor Willkür der vermietenden Personen zu schützen.

Wo ist das Wohnraummietrecht geregelt?

Im **Bürgerlichen Gesetzbuch** (BGB) werden unter anderem auch Mietangelegenheiten
regelt, wie zum Beispiel Pachtvertrag, Gewerberaummiete und das Wohnraummietrecht.
In den **§§ 459 **bis **578 BGB** werden Regelungen über die Wohnraummiete behandelt.
Sie sind besonders wichtig, da die Rechte der Privatpersonen über den Regeln der
gewerblichen Raummiete stehen und somit geschützt werden. Zusätzlich gelten spezielle
Vorschriften, die Schutz vor Kündigungen und Mieterhöhungen schaffen. Deswegen spiegelt
sich der soziale Aspekt in fast allen Regelungen des Wohnraumrechts wider.

Welche Besonderheiten gelten im Wohnraummietrecht?

Der Gesetzgeber schützt besonders das Wohnraummietrecht, das durch und mit prozessrechtlichen
Besonderheiten erneuert und erweitert wird. Durch Wohnraummietrecht werden solche
Aspekte wie **Betriebskosten**, **Mietkündigung** und **Mieterhöhung** gesetzlich
geregelt und für alle allgemeingültig gemacht.
Ein **Mietvertrag** ist der Mittelpunkt
eines jeden Mietgegenstandes. Dieser muss jedoch nicht immer schriftlich festgehalten
werden. Auch mündliche Verträge haben ihre Gültigkeit. Wichtig ist es in beiden 
Fällen zu beachten, dass die Vertragsparteien klar definiert sind. Die **Miete**
und Bedingungen/Möglichkeiten zur Mieterhöhung müssen deutlich angegeben, Beginn
und Dauer der Mietverhältnisse festgehalten werden. Das Wohnraummietrecht regelt
außerdem die Form des Mietvertrages, den Wechsel der Vertragspartner, Höhe der Kaution
und Kündigungsgründe sowie Kündigungsfristen.

Wie sind die Fristen für eine Kündigung des Wohnraumverhältnisses?

Bei der Kündigungsfrist der Wohnraumverhältnisse muss unterschieden werden, ob diese**
befristet** oder **unbefristet** vermietet wurden. Bei befristeten Wohnverhältnissen
erlischt das Mietverhältnis nach Ablauf der Mietfrist. Das Mietverhältnis kann in
diesem Fall auch vor Ablauf dieser Frist außerordentlich gekündigt oder verlängert
werden.

Unbefristete Mietverhältnisse enden, wenn eine der Vertragsparteien **form- **und**
fristgerecht kündigt**. Hierbei muss beachtet werden, dass die vermietende Person
das Mietverhältnis begründet und die mietende Person unbegründet kündigen kann. 
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Beide Parteien müssen sich dabei an die
gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist halten. Die mietende Person, falls nicht
anders vereinbart, kann grundsätzlich mit einer **dreimonatigen Kündigungsfrist**
kündigen. Vermietende Personen müssen beachten, dass die Kündigungsfrist sich jeweils
um weitere drei Monate verlängert, wenn nach Überlassung der Wohnräume fünf und 
acht Jahre vergangen sind. In jedem Fall muss die schriftliche Kündigung der anderen
Vertragspartei spätestens am dritten Werktag eines Monats vorgelegt werden.

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Mieter und Vermieter als auch Käufer und Verkäufer erhalten bei mir eine umfassende
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