Title: Schönheitsreparaturen im Mietverhältnis: Wann muss der Vermieter bzw. Mieter ran?
Published: 18. Juni 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Schönheitsreparaturen im Mietverhältnis: Wann muss der Vermieter bzw. Mieter ran?

 Veröffentlicht am 18. Juni 20207. Februar 2024

Wände, Böden, Fenster oder Heizkörper – all diese Bauteile einer Wohnung, und viele
mehr, unterliegen dem täglichen Gebrauch und sollten mit der Zeit renoviert werden.
Befindet man sich in einem Mietverhältnis, stellt sich oft die Frage, welche **Reparaturen
und Renovierungsarbeiten** jedoch tatsächlich notwendig sind und vom Vermieter oder
Mieter durchgeführt werden müssen. Ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, Spezialist für
[Mietrecht](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/?output_format=md) und [Wohnungseigentumsrecht](https://www.bohei-rae.de/wohnungseigentumsrecht/?output_format=md)(
WEG-Recht) mit Sitz in Berlin, möchte Ihnen diese Fragen beantworten.

## Begriffserklärung: Was sind Schönheitsreparaturen?

**Schönheitsreparaturen** können in vielen Räumen einer **Wohnung** anfallen. Dabei
sind sie nicht mit Reparaturen aufgrund eines Defektes oder regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten
zu verwechseln. Sie haben entweder einen **dekorativen Zweck** oder sollen **Abnutzungsspuren**
durch den Mieter beseitigen. Schönheitsreparaturen umfassen unter anderem:

 * Das Tapezieren oder Streichen der Wände und Decken
 * Die Entfernung der angebrachten Tapete
 * Das Streichen der Fußböden und Heizkörper
 * Das Streichen von Innentüren und Innenseiten der Fenster
 * Das Streichen von Einbauschränken
 * Die Beseitigung kleinerer Risse im Putz oder Holz im Innenbereich
 * Das Entfernen von Dübeln oder das Schließen von Löchern in den Wänden
 * Die Entfernung von Schäden durch Haustiere

## Das Problem mit den Schönheitsreparaturen

In vielen deutschen **Mietverträgen** widmet man sich explizit den Schönheitsreparaturen.
Oftmals verlangt der Vermieter vom Mieter in bestimmten Abständen oder insbesondere
beim Auszug die Durchführung von Arbeiten in der Wohnung. Oftmals sind die Reparaturen
in den Paragrafen jedoch mit zu geringen Fristen oder mit zu starren Vorgaben angegeben.

Sehr häufig werden auch fälschlicherweise nicht als Schönheitsreparaturen geltende
Tätigkeiten auf den Mieter ausgelegt. Ist dies der Fall, ist die Klausel ungültig
und der Mieter nicht zur Reparatur verpflichtet.

## Inwiefern können Schönheitsreparaturen können auf den Mieter übertragen werden, wie muss dies geschehen und was ist ungültig?

Grundsätzlich gilt, dass auf den Mieter übertragene dekorative Reparaturen im **
Mietvertrag festgehalten** werden müssen. Der Vermieter kann eine Renovierung jedoch
nur dann verlangen, wenn die Mietsache renoviert **an den Mieter übergeben** wurde.

Es ist auch zu nennen, wann die Schönheitsreparaturen fällig sind: beim Ein- bzw.
Auszug oder im Laufe des Mietverhältnisses. Sind die Arbeiten in bestimmten Abständen
erwünscht, muss sich der Zeitraum an den gültigen Fristen orientieren: das Streichen
von Räumen zum Beispiel in einem Abstand von 3 bis 7 Jahren, je nach Nutzung.

Ist im Mietvertrag die Rede von der „Durchführung mittels Fachbetrieb“, so ist die
Klausel nicht rechtskräftig. Der Mieter muss die Chance haben, die Arbeiten auch**
selbst durchführen** zu können. Auch ungültig ist eine starre Farbvorgabe während
des Mietverhältnisses. Lediglich beim Auszug kann vom Mieter verlangt werden, die
Wände zum Beispiel weiß zu hinterlassen. Im Laufe des Mietverhältnisses hat der 
Mieter die freie Farbwahl.

## Inwiefern muss der Vermieter selbst Schönheitsreparaturen durchführen oder den Mieter auszahlen?

Reparaturen, die den Boden in Form einer neuen **Versiegelung** oder eines **neuen
Teppichbodens** sowie das **Streichen im Außenbereich** betreffen, muss der Vermieter
selbst durchführen. Auch wenn die Endrenovierung den Anfangszustand der Wohnung 
übersteigt, hat der Vermieter die Arbeiten selbst zu übernehmen – zum Beispiel, 
wenn Dinge renoviert werden sollen, die beim Einzug nicht renoviert waren. Der Mieter
ist lediglich dazu verpflichtet die Wohnung in einem Zustand zu übergeben, der dem
Anfangszustand entspricht.

Hat der Mieter trotz **ungültiger Klausel** im Mietvertrag die vereinbarten Schönheitsreparaturen
durchgeführt, kann er vom Vermieter bis zu sechs Monate nach Auszug die entstandenen
Kosten einfordern. Dies schließt die Materialkosten und Arbeitszeit ein. Ist hingegen
vertraglich ein neuer Anstrich beim Auszug vereinbart und wird vom Mieter nicht 
durchgeführt, kann der Vermieter die Kosten von der Kaution abziehen.

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[Musizieren in der Mietwohnung: Was ist rechtlich erlaubt?](https://www.bohei-rae.de/musizieren-in-der-mietwohnung-was-ist-rechtlich-erlaubt/)

[Rechtstipps zur Wirksamkeit von Staffelmietvereinbarungen](https://www.bohei-rae.de/rechtstipps-zur-wirksamkeit-von-staffelmietvereinbarungen/)