Title: Versicherungen in der WEG: Welche Policen sind Pflicht, welche sinnvoll?
Author: RegioHelden
Published: 18. Juni 2025
Last modified: 7. August 2025

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# Versicherungen in der WEG: Welche Policen sind Pflicht, welche sinnvoll?

 Veröffentlicht am 18. Juni 20257. August 2025

Es ist Montagmorgen, als ein Bewohner den Keller betritt und knöcheltief im Wasser
steht. Ein geplatztes Heizungsrohr hat nicht nur das **Gemeinschaftseigentum beschädigt**,
sondern auch mehrere Kellerabteile geflutet. Schnell wird klar: Ohne passende Versicherung
bleibt die **Eigentümergemeinschaft** auf den Kosten sitzen.

Als [Mietrechtsanwalt](https://www.bohei-rae.de/mietrecht/?output_format=md) weiß
ich aus Erfahrung, dass solche Fälle **öfter vorkommen, als man denkt**. Und vor
allem teuer werden. Ob Sturm, Leitungswasserschaden oder ein defektes Tiefgaragentor,
das ein parkendes Auto beschädigt: Schäden am Gemeinschaftseigentum treffen immer
die gesamte WEG. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Versicherungen Pflicht
sind, welche Policen **zusätzlichen Schutz** mitbringen und worauf besonders bei
einem Abschluss zu achten ist.

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.bohei-rae.de/weg-versicherung-pflicht-sinnvolle-zusatzpolicen/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Pflichtversicherungen für die WEG: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?](https://www.bohei-rae.de/weg-versicherung-pflicht-sinnvolle-zusatzpolicen/?output_format=md#pflichtversicherungen-fuer-die-weg-was-ist-gesetzlich-vorgeschrieben)
 3. [Sinnvolle Zusatzversicherungen für die WEG](https://www.bohei-rae.de/weg-versicherung-pflicht-sinnvolle-zusatzpolicen/?output_format=md#sinnvolle-zusatzversicherungen-fuer-die-weg)
 4. [Kosten und Beitragsaufteilung der WEG-Versicherungen](https://www.bohei-rae.de/weg-versicherung-pflicht-sinnvolle-zusatzpolicen/?output_format=md#kosten-und-beitragsaufteilung-der-weg-versicherungen)
 5. [Regelmäßige Prüfung und Anpassung der Versicherungspolicen](https://www.bohei-rae.de/weg-versicherung-pflicht-sinnvolle-zusatzpolicen/?output_format=md#regelmaessige-pruefung-und-anpassung-der-versicherungspolicen)
 6. [Rechte und Pflichten der WEG bei Versicherungsfällen](https://www.bohei-rae.de/weg-versicherung-pflicht-sinnvolle-zusatzpolicen/?output_format=md#rechte-und-pflichten-der-weg-bei-versicherungsfaellen)
 7. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.bohei-rae.de/weg-versicherung-pflicht-sinnvolle-zusatzpolicen/?output_format=md#zusammenfassung-und-fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Zwei Versicherungen sind für jede WEG gesetzlich vorgeschrieben: die Wohngebäudeversicherung
   und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
 * Zusatzversicherungen, etwa gegen Elementarschäden oder bei Öltanks, können je
   nach Lage und Ausstattung sinnvoll sein.
 * Versicherungsverträge sollten regelmäßig überprüft und bei baulichen Veränderungen
   oder Sanierungen angepasst werden. Am besten einmal jährlich zur Eigentümerversammlung.

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## Pflichtversicherungen für die WEG: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Wohnungseigentümergemeinschaften sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen **bestimmte
Risiken abzusichern**. Daraus ergeben sich verschiedene Pflichtversicherungen, die
nicht verhandelbar, sondern obligatorisch sind.

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### Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt nahezu alle **Schäden** ab, die durch **Feuer,
Sturm, Hagel oder Leitungswasser** entstehen, und erstattet im Schadenfall die Reparatur-
oder Wiederherstellungskosten. Der Versicherungsumfang variiert je nach Anbieter.
So sind Sturmschäden nicht selten erst bei Unwettern mit Windstärken von 8 versichert.

**Wasserschäden** durch austretendes Leitungswasser, etwa durch undichte Rohre oder
defekte Heizungsanlagen, sowie frostbedingte Rohrbrüche sind in den meisten Wohngebäudeversicherungen
integriert.

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### Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die zweite Pflichtversicherung schützt die WEG vor **Ansprüchen Dritter**, wenn 
etwa ein Passant oder eine Passantin auf dem vereisten Gehweg vor der Immobilie 
stürzt oder ein Dachziegel vom Dach des Hauses herabfällt. Sie deckt sowohl **Personen-
als auch Sachschäden** ab, allerdings nur, wenn fremdes Eigentum betroffen ist. 
Das Gemeinschaftseigentum selbst ist jedoch nicht abgedeckt.

Typische Risiken sind:

 * rutschige Hausflure,
 * sturzgefährdete Gehwege,
 * lose Dachziegel,
 * morsche Äste und
 * Unfälle durch defekte Rolltore.

Auch **Unfälle von Dienstleistern** und Dienstleisterinnen wie dem Hausmeister oder
der Hausmeisterin zählen dazu.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt nur dann vollständig ein, wenn **
keine** **grobe Fahrlässigkeit **vorliegt. Wurde etwa versäumt, Bäume regelmäßig
zu kontrollieren oder das Rolltor zu warten, kann die Versicherung die Leistung 
kürzen oder ganz verweigern. Um das zu vermeiden, sollten Sie alle **Wartungsmaßnahmen
stets gut dokumentieren** – schriftlich und nachvollziehbar.

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## Sinnvolle Zusatzversicherungen für die WEG

Neben den genannten Pflichtversicherungen gibt es weitere Policen, die für Wohnungseigentümergemeinschaften
unter bestimmten Voraussetzungen empfehlenswert sind. Welche das sind, hängt vor
allem von der **Lage und Ausstattung der Immobilie** ab.

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### Elementarschadenversicherung

Starkregen, Hochwasser oder Schneedruck verursachen mittlerweile regelmäßig hohe
Schäden, besonders bei Gebäuden in gefährdeten Lagen. Die teils **unvorhersehbaren
Naturereignisse** sind in der normalen Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. 
Wenn sich eine WEG gegen solche Risiken absichern möchte, braucht es eine erweiterte
Elementarschadenversicherung. Sie ergänzt die bestehende Gebäudeversicherung um **
Gefahren wie Rückstau, Erdrutsch oder Erdbeben**.

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### Glasversicherung

Glasflächen im Gemeinschaftseigentum, etwa große Eingangstüren oder Fenster im Treppenhaus,
sind über die Standardgebäudeversicherung nur bei Sturm-, Wasser- oder Feuerschäden
abgesichert. Für **Alltagsrisiken**, etwa durch **Vandalismus**, spielende Kinder
oder **versehentliches Zerbrechen**, braucht es eine separate Glasversicherung. 
Diese übernimmt nicht nur die Kosten für das Glas selbst, sondern auch für den **
Aus- und Einbau**. Sinnvoll ist sie vor allem bei Immobilien mit großflächigen oder
hochwertigen Glasfronten.

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### Gewässerschadenhaftpflicht

Ist in der WEG eine **Ölheizung mit Tank** vorhanden, empfiehlt sich unbedingt eine
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Sie schützt vor teuren **Schäden durch auslaufendes
Heizöl**, etwa bei Leckagen oder Rohrbrüchen. Bereits ein Liter Heizöl kann Hunderttausende
Liter Wasser verunreinigen und das kann schnell Schäden im Millionenbereich verursachen.
Die Versicherung übernimmt auch Kosten für **präventive Maßnahmen**. Voraussetzung
für die Schadenregulierung ist die regelmäßige Wartung des Tanks.

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### Rechtsschutzversicherung

Ob Ärger mit Handwerkern und -werkerinnen oder **Konflikte zwischen Eigentümern**
und Eigentümerinnen, mit einer Rechtsschutzversicherung ist die WEG bei rechtlichen
Auseinandersetzungen finanziell abgesichert. Sie übernimmt die **Kosten für den 
Anwalt** bzw. die Anwältin, das Gericht und gegebenenfalls die **Erstellung von 
Gutachten**. Gerade bei strittigen baulichen Veränderungen ohne Beschluss oder bei
Mängeln an Gemeinschaftsanlagen ist diese Absicherung Gold wert.

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## Kosten und Beitragsaufteilung der WEG-Versicherungen

Bei gemeinschaftlichen Versicherungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt
sich schnell die Frage, wie die Kosten verteilt werden. Grundsätzlich gilt: Versichert
ist das **Gemeinschaftseigentum**, also das Gebäude und alle gemeinsam genutzten
Anlagen wie das Treppenhaus, das Dach oder der Aufzug. Die Kosten dafür trägt die**
gesamte Eigentümergemeinschaft** anteilig und das meist entsprechend dem Miteigentumsanteil.

Für das **Sondereigentum**, also alles innerhalb der eigenen vier Wände wie Bodenbeläge,
Innenwände, Türen oder sanitäre Einrichtungen, ist **jeder Eigentümer** und jede
Eigentümerin **selbst verantwortlich**. Wer sich hier gegen Schäden absichern möchte,
etwa mit einer Hausrat- oder Glasversicherung, muss diese separat abschließen.

Auch wenn der Verwalter formal der Versicherungsnehmer ist, übernimmt die **WEG**
die **Versicherungsbeiträge**. In der Praxis bedeutet das: Die Beiträge für Wohngebäude-
oder Haftpflichtversicherungen werden **gemeinschaftlich getragen**. In selbstverwalteten
WEGs, in denen der Verwalter oder die Verwalterin ehrenamtlich tätig ist, sollte
ausdrücklich beschlossen werden, dass auch spezielle Policen wie die Vermögensschadenhaftpflicht
von allen getragen werden.

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## Regelmäßige Prüfung und Anpassung der Versicherungspolicen

Wer die Versicherungskosten im Blick behalten möchte, sollte regelmäßig die **bestehenden
Verträge prüfen**. Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften sollten alle Policen
regelmäßig auf den Prüfstand. Nicht nur, um **Unter- oder Überversicherung zu vermeiden**,
sondern auch, um auf bauliche Veränderungen oder **gestiegene Werte** reagieren 
zu können.

**Einmal im Jahr** sollte der Versicherungsschutz überprüft werden und das idealerweise
im Vorfeld der **Eigentümerversammlung**. Haben sich Versicherungsprämien verändert?
Gab es Sanierungen, neue Anbauten oder wertsteigernde Maßnahmen? Dann kann es sinnvoll
sein, Verträge anzupassen oder einen Anbieterwechsel in Betracht zu ziehen.

Oft lassen sich durch Anbieterwechsel oder eine Zusammenlegung mehrerer Policen 
Einsparpotenziale nutzen. Auch eine **realistische Einschätzung der Deckungssummen**
und die Prüfung der Risikoklasse (z. B. bei Elementarschäden) können zur Senkung
der Prämien beitragen.

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## Rechte und Pflichten der WEG bei Versicherungsfällen

Ein **Versicherungsschaden** innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft
oft mehr als nur eine Partei. Und genau das macht die **Abwicklung komplizierter**
als bei einem Einfamilienhaus. Die **Hausverwaltung** tritt dabei als Vertreterin
der WEG gegenüber dem Versicherer auf. Sie ist Vertragspartnerin der Versicherung
und steuert in der Regel die Schadensmeldung.

**Schritt für Schritt: So verhalten Sie sich im Schadensfall richtig**

 1. **Schaden dokumentieren:** Fotografieren Sie die betroffene Stelle. Notieren Sie
    Datum und Zeitpunkt, an dem der Schaden festgestellt wurde.
 2. **Hausverwaltung informieren:** Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Hausverwaltung–
    möglichst mit Fotos und einer kurzen Beschreibung.
 3. **Schäden begrenzen:** Verhindern Sie, dass sich der Schaden ausweitet. Beauftragen
    Sie im Notfall Handwerker und -werkerinnen, um größere Folgeschäden zu vermeiden.
    Sie unterliegen der sogenannten Schadensminderungspflicht.
 4. **Polizei einschalten (bei Einbruch oder Vandalismus):** Wurde der Schaden durch
    eine strafbare Handlung verursacht, informieren Sie sofort die Polizei und erstatten
    Sie Anzeige. Notieren Sie sich das Aktenzeichen der Anzeige.
 5. **Unterlagen sammeln:** Sammeln Sie alle relevanten Belege, Kostenvoranschläge 
    und ggf. Gutachten – diese helfen bei der späteren Regulierung durch die Versicherung.

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## Zusammenfassung und Fazit

Ein **solider Versicherungsschutz** ist für jede Eigentümergemeinschaft **unerlässlich**.
Während Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sind,
können **Zusatzversicherungen**, etwa bei Elementarschäden oder Öltanks, sinnvoll
sein. Wichtig ist, die Verträge **regelmäßig zu prüfen**, an Veränderungen anzupassen
und Beschlüsse klar zu fassen.

Unser Tipp: **Vermeiden Sie Doppelversicherungen**, klären Sie Zuständigkeiten und
machen Sie das Thema Versicherung zum festen Bestandteil Ihrer Eigentümerversammlung.

Als **Anwalt für Mietrecht** in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf unterstütze ich
Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die WEG, ob als Eigentümer oder Eigentümerin,
Verwalter oder Verwalterin oder bei individuellen Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt
Ihr **unverbindliches Erstgespräch**. Wir beraten Sie fundiert, verständlich und
auf Augenhöhe.

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