Title: Welche Pflichten hat die Hausverwaltung?
Published: 15. April 2021
Last modified: 28. November 2025

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# Welche Pflichten hat die Hausverwaltung?

 Veröffentlicht am 15. April 202128. November 2025

## Diese Pflichten hat eine Hausverwaltung

Bei der Nutzung einer Immobilie fallen diverse **Verwaltertätigkeiten** an. Um diese
nicht in Eigenregie erledigen zu müssen, können Eigentümer und Eigentümerinnen eine
Hausverwaltung engagieren. Diese übernimmt viele unterschiedliche **Aufgaben rund
um das Objekt **und kümmert sich darum, dass dieses stets in einem einwandfreien
Zustand bleibt. Rechtsanwalt Uwe Reichel aus Berlin klärt für Sie im folgenden Artikel
alle wichtigen Fragen rund um dieses Thema im Rahmen des [Mietrechts](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/)
auf.

## Was ist eine Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung ist heutzutage nicht mehr aus der Immobilienbranche wegzudenken.
Dabei spielt es grundsätzlich erst einmal keine Rolle, um welche Art von Objekt 
es sich handelt. Jede Immobilie muss verwaltet werden. Alle Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen
geraten irgendwann mit den klassischen Aufgaben der Hausverwaltung in Kontakt. Dazu
gehören unter anderem die **Durchführung von Reparaturen** sowie **Sanierungs– und
Verschönerungsmaßnahmen** der Immobilie. Ganz grundsätzlich wird unterschieden zwischen
der Verwaltung von Eigentumsimmobilien und Mietobjekten.

## Welche Aufgaben hat eine Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung kümmert sich eigenständig um alle anfallenden Arbeiten rund 
um das Objekt. Daher braucht sich der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht selbst
um diese zu kümmern und weiß das **Haus stets in guten Händen**. Durch eine professionelle
Hausverwaltung lassen sich die **Risiken von finanziellen Schäden **minimieren. 
Sie kümmert sich um alle anfallenden Maßnahmen, um das Objekt stets instand zu halten
und alle Schäden bestmöglich zu beseitigen. Die Hausverwaltung übernimmt unter anderem
folgende Arbeiten: 

 * Auswahl passender Mietparteien
 * Ablesen von Verbrauchswerten (Wasser, Öl und Strom)
 * Durchführung und Planung von Besichtigungsterminen
 * Aufnahme und Klärung von Mietendenbeschwerden
 * Abschluss und Bearbeitung von Mietverträgen
 * Beauftragung von Handwerkern und Handwerkerinnen bei Reparaturen / Sanierungen
 * Durchführung kleinerer Reparaturen in Eigenregie
 * Sicherstellung der Zahlung des vereinbarten Mietzinses durch die Bewohnenden
 * Klärung von eventuellen Mietminderungen
 * Nebenkostenabrechnungen erstellen und bearbeiten

 AdobeStock/metamorworks

## Wer überprüft, ob die Hausverwaltung ihre Pflichten erfüllt?

Der **Eigentümer / die Eigentümerin** oder die **Eigentümer/ -innenversammlung**
kann eine Hausverwaltung in Bezug auf deren Pflichten überprüfen. Eventuell muss
eingeschritten werden, wenn sie diese nicht wie vereinbart erfüllt.

## Wie kann bei Nichteinhaltung der Pflichten vorgegangen werden?

Grundsätzlich gilt auch bei einer Hausverwaltung die **Kündigungsfrist**. Sollte
es allerdings eine **Eigentümer / -innengemeinschaft** geben, kann diese durch einen
sogenannten **Mehrheitsbeschluss** dafür sorgen, dass ihre Hausverwaltung abberufen
wird – übrigens auch, wenn es eigentlich noch gar nicht möglich ist, zu kündigen.
Anders sieht es aus, wenn eine Verwaltung ihre **Pflichten** nicht eingehalten hat.

Dann hat der **Eigentümer oder die Eigentümerin** das Recht, den Hausverwalter oder
die Hausverwalterin außerordentlich fristlos und somit sofort zu kündigen. Wenn 
Letzterer oder Letztere dauerhaft gegen die im Vertrag vereinbarten Pflichten oder
auch gegen das Gesetz verstößt, findet die Kündigungsfrist keine Anwendung. Das 
ist zum Beispiel dann der Fall, wenn **Gelder veruntreut** ** oder Arbeit mehrfach
nicht getan** wurde. Somit muss hier individuell entschieden werden, welche Sachlage
vorliegt.

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