Title: Wohnungseigentumsrecht: Probleme für klamme Eigentümer
Published: 19. Februar 2020
Last modified: 10. Oktober 2025

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# Wohnungseigentumsrecht: Probleme für klamme Eigentümer

 Veröffentlicht am 19. Februar 202010. Oktober 2025

## Gehen Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschlüsse pleite?

Ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel [Fachanwalt für Wohneigentumsrecht](https://www.bohei-rae.de/wohnungseigentumsrecht/?output_format=md),
kläre Sie über die Tücken des **Wohnobjekts** auf. Denn das Mehrheitsrecht einer**
Eigentümergemeinschaft** kann den einzelnen Eigentümer in arge **finanzielle Bedrängnisse**
bringen. Doch in Fällen, in denen ein Mehrheitsbeschluss zu finanzieller Not bis
hin zum Verlust der Immobilie führen kann, gibt es meist auch Lösungsmöglichkeiten.
Man muss sie nur kennen!

## Geändertes Recht ermöglicht Mehrheitsbeschlüsse

Das **Wohnungseigentumsgesetz** hat lange Zeit vorgesehen, dass Beschlüsse mit finanziellen
Auswirkungen für die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft nur einstimmig gefasst
werden können. In zunehmendem Maße hat das in der Praxis dazu geführt, dass sich
jahrelange **Auseinandersetzungen** um notwendige **Sanierungs- und Baumaßnahmen**
entwickelt haben, die nicht selten vor dem Richtertisch gelandet sind.

Zerstrittene Gemeinschaften, die den sachlichen Streit ins Persönliche gezogen haben,
sind letztendlich auseinandergebrochen. Der Zustand des Hauses ist darüber oft sogar
schlechter geworden. Daher hat der Gesetzgeber die Lösung in einer Modifizierung
des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gesucht: Inzwischen reichen **Mehrheitsbeschlüsse
der Eigentümerversammlung** aus, um alle Maßnahmen zügig zu genehmigen.

## Freud und Leid der Demokratie im Wohnungseigentumsrecht

Eigentlich ein vernünftiger Fortschritt sollte man meinen. Das hat sich auch in 
den meisten Fällen in der Praxis bewährt. Die Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümer
ermöglichen in der Regel eine erhebliche Einsparung an Zeit und Auseinandersetzung,
die nebenbei auch zu steigenden Kosten beitragen können. Doch manche Eigentümer 
haben solche Beschlüsse schon in arge Bedrängnisse gebracht.

Denn wer sich vom Ersparten eine kleine Eigentumswohnung für das Alter angeschafft
hat, verfügt meist nicht über die **erforderlichen Rücklagen**, um die mehrheitlich
beschlossenen Maßnahmen zu finanzieren. Schnell kommen Beträge in vier- bis fünfstelliger
Höhe zusammen, die der Einzelne nicht aufbringen kann. Wird der Beschluss dann „
gnadenlos“ durchgezogen, kann das im Einzelfall sogar zur **Pleite** und damit zum**
Verlust der Wohnung** führen.

## Nicht jede Maßnahme ist recht und billig

Im konkreten Fall muss allerdings auch nicht jeder Beschluss tatenlos hingenommen
werden. Denn WEG und Rechtsprechung sehen gewisse **Grenzen** vor, die allerdings
recht diffus definiert sind und damit im Einzelfall untersucht werden müssen. Damit
können Sie versuchen, die Eigentümergemeinschaft zu einer **vernünftigen Einigung**
zu veranlassen. In jedem Fall lohnt sich eine Prüfung der Beschlüsse:

 * Handelt es sich um notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Wertes der Immobilie?
 * Soll eine Modernisierung erfolgen, die den Wert sogar steigert oder nach angemessener
   Zeit amortisiert?
 * Ist offensichtlich eine Luxussanierung vorgesehen?

Solche Fragen können im Ergebnis zu einer** Revision** des Mehrheitsbeschlusses 
führen. Denn wenn die sogenannte **Billigkeitsgrenze** überschritten wird, bestehen
gute Chancen zur Aufhebung eines solchen Beschlusses. Weitergehend ist die **Opfergrenze**
definiert. Dort enden alle Belastungen, die zu einem Totalverlust führen können.

## Einigung im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung

Soweit ein Einigungswillen bei der Eigentümergemeinschaft vorhanden ist, gibt es
auch hinreichend Möglichkeiten einer **einvernehmlichen Lösung**: Es ist möglich,
die Kosten z.B. des Einbaus eines Fahrstuhls nach Nutzungsintensität zu verteilen.
So können die Bewohner des Erdgeschosses von einem Teil der Kosten verschont bleiben.
Auch die unterschiedliche **Gewichtung der Nutzung** von **Rücklagen** im Verhältnis
zur zusätzlichen Geldleistung kommt infrage. Schließlich sind Vereinbarungen über
Ratenzahlungen des eher klammen Eigentümers möglich, die die Belastung zumindest
über einen längeren Zeitraum strecken können.

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[Mietrecht – Eigenbedarfskündigung: Was bedeutet der Eigentümerwechsel für die Mieter?](https://www.bohei-rae.de/eigenbedarfskuendigung-eigentuemerwechsel/)

[Musizieren in der Mietwohnung: Was ist rechtlich erlaubt?](https://www.bohei-rae.de/musizieren-in-der-mietwohnung-was-ist-rechtlich-erlaubt/)