Hausordnung: Welche Vorschriften sind erlaubt?

Nahezu täglich entsteht neuer Wohnraum, der verschiedene Menschen in einem Gebäude zusammenführt. Vor allem in Reihenhäusern mit vielen Wohneinheiten sind daher gewisse Regeln für ein harmonisches Miteinander wichtig. Diese können Vermietende in einer Hausordnung festlegen. Doch welche Vorschriften darf dieser oder diese tätigen und wo sind die Grenzen? Wir von Rechtsanwalt Uwe Heichel beraten Sie gerne hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für eine Hausordnung und das Mietrecht in Berlin.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Dafür ist eine Hausordnung angedacht
  3. Diese Aspekte sind in einer Hausordnung erlaubt
  4. Was bei einer Hausordnung sonst noch beachtet werden sollte
  5. Die Grenzen der Vermietenden in einer Hausordnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermietende dürfen Regeln für das Zusammenleben mehrere Mietparteien festlegen.
  • Mietende müssen der Hausordnung aktiv mit dem Mietvertrag zustimmen.
  • Vermietende haben sich an geltendes Recht zu halten und dürfen keine Einschnitte in die Lebensweise der Mietenden vornehmen.

Hausordnung, Text auf Papier in alter Schreibmaschine
MichaelJBerlin – stock.adobe.com

Dafür ist eine Hausordnung angedacht

Eine Hausordnung kommt vor allem zum Einsatz, wenn mehrere Mietparteien in einem Haus leben. Sie regelt das Miteinander der Bewohnenden untereinander, aber auch das Verhalten im Haus. Unter anderem ist in der Hausordnung eines Mehrfamilienhauses auch die Säuberung des Treppenhauses hinterlegt. Nur wenn alle beteiligten Parteien sich an die Vorschriften halten, ist ein problemloses Zusammenleben möglich. Grundsätzlich besteht jedoch keine Pflicht für Vermietende, eine Hausordnung erstellen zu müssen.

Diese Aspekte sind in einer Hausordnung erlaubt

Das Zusammenleben mit mehreren Mietparteien kann ziemlich chaotisch sein. Unterschiedliche Arbeitsrhythmen, Lebensweisen und Altersklassen treffen dabei aufeinander. Eine Hausordnung legt die groben Spielregeln im Gebäude fest. Folgende Vorschriften sind erlaubt:

  • Erlaubte Gegenstände im Treppenhaus
  • Regelungen für gemeinschaftlich genutzte Räume (Keller, Waschraum)
  • Regelung für Parken von Fahrrädern / Kinderwagen
  • Sicherheitsrelevante Dinge (Haustür geschlossen halten)
  • Reinigung Treppenhaus und Winterdienst
  • Regeln zur Mülltrennung

Darüber hinaus können Vermietende auch festlegen, dass die Mietenden regelmäßig lüften müssen. Geschieht dies nicht und daraufhin bildet sich Schimmel, muss der oder die Mietende die Kosten dafür tragen. Ein Sachverständiger oder eine Sachverständige kann die Ursache des Befalls schnell herausfinden.

Was bei einer Hausordnung sonst noch beachtet werden sollte

Ein häufiger Fehler bei einer Hausordnung ist die Annahme, dass jeder Mietende diese automatisch akzeptieren muss. Dem ist nicht so, da im Gegenteil jeder Bewohnende explizit der Ordnung zustimmen muss. Grundsätzlich erfolgt die Zustimmung mit Unterzeichnung des Mietvertrages. Ein bloßer Aushang oder eine Bekanntmachung zählen nicht als Bestätigung. Selbstverständlich steht dem Vermietenden bei der Verweigerung der Zustimmung dann jedoch eine Ablehnung des Mietenden zu.

Weiterhin sind alle Mietende nach Akzeptanz der Hausordnung verpflichtet, diese einzuhalten. Bemerken Bewohnende, dass ein anderer oder eine andere dagegen verstößt, können sie die Person zur Einhaltung auffordern. Sollte dennoch keine Besserung eintreten, ist die Meldung an die Vermietenden legitim.

Die Grenzen des Vermietenden in einer Hausordnung

Neben all den Bereichen, in denen Vermietende Regeln und Vorschriften in einer Hausordnung festlegen können, gibt es jedoch auch Grenzen. Der Eingriff in das persönliche Leben zählt vor allem dazu. Ein Mietender muss sein Leben nach seinen Vorstellungen leben dürfen. Folgende Dinge dürfen daher nicht in einer Hausordnung geregelt sein:

  • Regelungen, die gegen Mietrecht verstoßen (Durchführung Schönheitsreparaturen)
  • Verbot von Musik machen oder hören (im gesetzlichen Rahmen)
  • Zeitregelungen für Wäsche waschen, duschen etc.
  • Generelles Haustierverbot (Kleintiere in geringer Anzahl gesetzlich erlaubt)

Als Vermieter oder Vermieterin sollten Sie sich unbedingt mit einer Anwaltskanzlei über die rechtlichen Vorgaben beraten. Bei Überschreitung der Grenzen könnten ansonsten alle Mietenden dagegen vorgehen und das kann, je nach Anzahl der Mietparteien, sehr teuer und unangenehm werden.