Alles rund um die WEG-Reform 2020

Am 01.12.2020 wurde eine neue WEG-Reform auf den Weg gebracht. Diese umfasst viele Änderungen, die Rechtsanwalt Uwe Eichel aus Berlin in den folgenden Absätzen genauer vorstellt. Viele Dinge wurden komplett neu geregelt und andere Punkte geändert, die jede Vermieterin und jeder Vermieter, aber auch jede Mieterin und jeder Mieter wissen sollte! 

Was ist neu?

Früher lag die Einladungsfrist für die Eigentümerversammlung bei zwei Wochen und wurde nun um eine Woche verlängert. Zudem kann das Schreiben jetzt auch in Textform als E-Mail verschickt werden. Eine weitere Neuigkeit ist der vereinfachte Umlaufbeschluss. So ist nicht mehr jedes Mal eine Eigentümerversammlung notwendig.

Ordner mit der Aufschrift WEG Reform liegt auf einem Tisch
AdobeStock/MQ-Illustrations

Sanierung und Modernisierung

Ein großer Punkt in der neuen WEG-Reform ist, dass Sanierungen und Modernisierungen in Zukunft einfacher werden. So sind diese Anträge nun mit einer sogenannten einfachen Mehrheit möglich und es müssen nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer zustimmen. Allerdings sollten Sie dabei darauf achten, dass dann auch die Kosten natürlich nur auf diejenigen umgelegt werden können, die der jeweiligen Maßnahme zugestimmt haben. In dem Fall, dass mehr als zwei Drittel der Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Zustimmung geben, verteilen sich die jeweiligen Beträge aber auf alle Eigentümerinnen und Eigentümer.

Jede bzw. jeder von ihnen erhält einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladestation für die neuen Elektroautos, einen Umbau auf eine barrierefreie Wohnung und auch einen schnellen Internetanschluss zu realisieren. Diese Themen sind in § 20 Abs. 2 WEG neu geregelt.

Die Wohnungsverwaltung

Ein weiterer Punkt, bei dem sehr viel im Rahmen der neuen WEG-Reform diskutiert wurde, ist, ob die Wohnungsverwaltung nun neue Befugnisse erhalten soll. Entschieden wurde dabei, dass diese die Gemeinschaft der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ohne Begrenzung nach außen und an unterschiedlichen Stellen vertreten darf. So kann sie Verträge schließen und Aufträge vergeben und nimmt den Eigentümerinnen und Eigentümern diese Arbeit ab. Abschließend lässt sich daher sagen, dass die Wohnungsverwaltung mehr Rechte durch die WEG-Reform erhalten hat. Gleichzeitig wird sie nun aber auch stärker kontrolliert. 

Wenn es sich um Verträge zum Grundstückskauf beziehungsweise ein Darlehen handelt, wird dafür der Beschluss der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer benötigt.

Die Betriebskostenabrechnung

Auch im Bereich der Betriebskostenabrechnung wurden einige Dinge neu geregelt. So muss diese nun unter Umständen durch die Vermieterin oder den Vermieter neu berechnet werden. Bislang wurde die Wohnfläche für die Berechnung des Postens als Grundlage genommen. Jetzt ist dies etwas anders: Es wird das Verhältnis des Gemeinschaftseigentumsanteils zum tatsächlich vermieteten Wohneigentum betrachtet. Daher kann es gut sein, dass viele Vermieterinnen und Vermieter die Betriebskostenabrechnung komplett neu berechnen. Wenn dies auch Sie betrifft, berate ich Sie gerne! Sprechen Sie mich jederzeit an. 

Der Verwaltungsbeirat

In der WEG-Reform wurden dem sogenannten Verwaltungsbeirat einige neue Aufgaben zugeteilt. So unterstützt er die oben genannte Verwaltung nicht nur bei ihrer Arbeit, sondern muss sie nun auch überwachen. Das bringt gleich mehrere Vorteile mit sich und sorgt für Sicherheit.

Sind auch Mieterinnen und Mieter von der neuen WEG-Reform betroffen?

Ja, auch wenn in erster Linie Vermieterinnen und Vermieter mit der neuen WEG-Reform angesprochen werden, sind in einigen Fällen durchaus auch Mieterinnen und Mieter betroffen. Denn das Ziel ist eine sogenannte Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Und wenn die Betriebskostenabrechnung, wie oben beschrieben, neu berechnet wird, wirkt sich dies unter Umständen auch auf die Kosten der Mieterinnen und Mieter aus.

Die Vor- und Nachteile der neuen WEG-Reform für Vermieterinnen und Vermieter

Generell sollte mit der neuen WEG-Reform mehr Rechtssicherheit für alle betroffenen Parteien geschaffen werden. Aus diesem Grund wurden bestimmte Aspekte umformuliert oder sogar komplett neu formuliert. Andere hingegen wurden klarer geregelt, sodass auch Laien sie verstehen können. 

Dies betrifft insbesondere die Differenzen während der Eigentümerversammlung, die früher häufig auftraten. Diese lassen sich genauso wie die Unterschiede zwischen dem WEG-Recht und dem Mietrecht durch die neuen Regelungen umgehen und vermeiden. Darüber hinaus schaffen diese einige praktische neue Optionen für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Das betrifft unter anderem die Modernisierung (siehe oben). Und auch das Thema Elektromobilität spielt eine sehr wichtige Rolle und findet in dem Dokument Berücksichtigung.
Daher sollte jede Vermieterin und jeder Vermieter einen Blick in die neue WEG-Reform werfen und erfahren, was sich alles für sie oder ihn ändert. Insgesamt bringt das Dokument aber deutlich mehr Vorteile als Nachteile mit sich. Wenn Sie Fragen zu der WEG-Reform haben, wenden Sie sich jederzeit an mich.