Welche Pflichten hat die Hausverwaltung?

Diese Pflichten hat eine Hausverwaltung

Bei der Nutzung einer Immobilie fallen diverse Verwaltertätigkeiten an. Um diese nicht in Eigenregie erledigen zu müssen, können Eigentümer und Eigentümerinnen eine Hausverwaltung engagieren. Diese übernimmt viele unterschiedliche Aufgaben rund um das Objekt und kümmert sich darum, dass dieses stets in einem einwandfreien Zustand bleibt. Rechtsanwalt Uwe Reichel aus Berlin klärt für Sie im folgenden Artikel alle wichtigen Fragen rund um dieses Thema im Rahmen des Mietrechts auf.

Was ist eine Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung ist heutzutage nicht mehr aus der Immobilienbranche wegzudenken. Dabei spielt es grundsätzlich erst einmal keine Rolle, um welche Art von Objekt es sich handelt. Jede Immobilie muss verwaltet werden. Alle Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen geraten irgendwann mit den klassischen Aufgaben der Hausverwaltung in Kontakt. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Reparaturen sowie Sanierungs– und Verschönerungsmaßnahmen der Immobilie. Ganz grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Verwaltung von Eigentumsimmobilien und Mietobjekten.

Welche Aufgaben hat eine Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung kümmert sich eigenständig um alle anfallenden Arbeiten rund um das Objekt. Daher braucht sich der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht selbst um diese zu kümmern und weiß das Haus stets in guten Händen. Durch eine professionelle Hausverwaltung lassen sich die Risiken von finanziellen Schäden minimieren. Sie kümmert sich um alle anfallenden Maßnahmen, um das Objekt stets instand zu halten und alle Schäden bestmöglich zu beseitigen. Die Hausverwaltung übernimmt unter anderem folgende Arbeiten: 

  • Auswahl passender Mietparteien
  • Ablesen von Verbrauchswerten (Wasser, Öl und Strom)
  • Durchführung und Planung von Besichtigungsterminen
  • Aufnahme und Klärung von Mietendenbeschwerden
  • Abschluss und Bearbeitung von Mietverträgen
  • Beauftragung von Handwerkern und Handwerkerinnen bei Reparaturen / Sanierungen
  • Durchführung kleinerer Reparaturen in Eigenregie
  • Sicherstellung der Zahlung des vereinbarten Mietzinses durch die Bewohnenden
  • Klärung von eventuellen Mietminderungen
  • Nebenkostenabrechnungen erstellen und bearbeiten
Hausverwaltung blog berlin
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Wer überprüft, ob die Hausverwaltung ihre Pflichten erfüllt?

Der Eigentümer / die Eigentümerin oder die Eigentümer/ -innenversammlung kann eine Hausverwaltung in Bezug auf deren Pflichten überprüfen. Eventuell muss eingeschritten werden, wenn sie diese nicht wie vereinbart erfüllt.

Wie kann bei Nichteinhaltung der Pflichten vorgegangen werden?

Grundsätzlich gilt auch bei einer Hausverwaltung die Kündigungsfrist. Sollte es allerdings eine Eigentümer / -innengemeinschaft geben, kann diese durch einen sogenannten Mehrheitsbeschluss dafür sorgen, dass ihre Hausverwaltung abberufen wird – übrigens auch, wenn es eigentlich noch gar nicht möglich ist, zu kündigen. Anders sieht es aus, wenn eine Verwaltung ihre Pflichten nicht eingehalten hat.

Dann hat der Eigentümer oder die Eigentümerin das Recht, den Hausverwalter oder die Hausverwalterin außerordentlich fristlos und somit sofort zu kündigen. Wenn Letzterer oder Letztere dauerhaft gegen die im Vertrag vereinbarten Pflichten oder auch gegen das Gesetz verstößt, findet die Kündigungsfrist keine Anwendung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Gelder veruntreut  oder Arbeit mehrfach nicht getan wurde. Somit muss hier individuell entschieden werden, welche Sachlage vorliegt.